Im Neustadter Vertrag zwischen Würzburg und Sachsen-Eisenach werden alle rosenbachischen, bisher Sachsen lehnbare Stücke zu Maßbach, Poppenlauer und Rothausen an Würzburg abgetreten. Der rosenbachische Zentgraf muss sich nun von Würzburg mit dem Blutbann belehnen lassen.
Dürrwangen bekommt eine neue Markt- und Gemeindeordnung. In dieser werden die Aufgaben und Pflichten der Amtsträger und Gemeindemitglieder geregelt. Außerdem werden die Freiheiten der Dürrwanger Handwerker beschrieben. Demnach gibt es in Dürrwangen einen Bader, einen Schmied, einen Wagner, mehrere Metzger, Bäcker und Wirte.
Schenk Vollrath von Limpurg ist der letzte, der das Erbschenkenamt ausübt. Von seinen vier Söhnen und sieben Töchtern bleiben nur fünf Töchter am Leben. Da das Schloss Speckfeld ein Mannlehen ist, fällt es an die Lehensherren in Würzburg und Bamberg heim.
Johann Jacob Keßler ist Pfleger in Aufkirchen und Forstmeister in Hirschbrunn.
Das Halsgericht Bergel wird in zwei Schultheißenämter (= Fraisch) geteilt: Bergel und Burgbernheim.
Die vier Halsgerichte Kupferberg, Marktleugast, Marktschorgast und Ludwigschorgast werden auch auf Ebene der Vögte zusammengefasst und von Marktschorgast aus verwaltet. Ludwigschorgast ist jetzt mit Gericht und Amt Kupferberg vereinigt.
Es werden beide Bürgermeister Frammersbachs im Sechserbuch genannt.
Es wird in Ipsheim wieder ein zweiter Bürgermeister gewählt, der in seinem zweiten Amtsjahr die Gemeinderechnung zu erstellen hat.
Da das Pflegamt Titting endgültig mit der Oberforst- und Jägermeisterei in Eichstätt verbunden bleibt, weilt der Pfleger selten in Titting. Deshalb wird im Pflegschloss ein Bräuhaus eingerichtet.
Johann Philipp Oßwald wird Oberamtmann in Aufkirchen. Er wird im Ratsprotokollbuch im Zusammenhang des letzten Blutgerichts in Aufkirchen genannt.