Wendelstein bekommt eine neue Gerichts- und Gemeindeordnung. Durch sie wird die Verwaltung der Gemeinde aus den Händen der Bürger und der von ihnen gewählten Bürgermeister entnommen und den sogenannten Gerichtsbürgermeistern, dem Gericht und den Gerichtherrschaften übertragen.
Wolf von Wilhelmsdorf gibt dem Dorf Wilhermsdorf, das sich weitgehend in seinem Besitz befindet, eine Gemeindeordnung.
Lichtenau erhält vom Nürnberger Rat eine Gemeindeordnung. An der Spitze der Gemeinde befinden sich zwei von ihr auf zwei Jahre gewählte Bürgermeister. Laut der Ordnung werden drei Jahrmärkte abgehalten.
In Pretzfeld gelangt nahezu der gesamte bäuerliche Besitz im Laufe der Zeit unter die Herrschaft von Grundherren. Das letzte freieigene Anwesen Pretzfelds wird 1543 einer Grundherrschaft unterstellt.
Lonnerstadt richtet eine erste "Gemein-Ordnung" auf, die später abgeändert wird. Sie hat bis etwa 1806 Geltung. An der Spitze der "Gemein" stehen vier Dorfführer, auch "Vierer" genannt. Sie werden von der Gemein aus den Untertanen der im Dorfe dominierenden Grundherren auf deren Vorschlag hin gewählt. Diese Vierer haben über die Einhaltung der Dorfordnung zu wachen, etwaige Frevler abzustrafen, die Gemeindekasse zu verwalten und zusammen mit der Gemein für eine angemessene Nutzung des Gemeindegrundes zu sorgen.
Der zur Ablösung der Söldnertruppen aufgestellte Landausschuss in Bürgstadt umfasst 326 Mann, davon 74 mit Büchse, 158 mit Hellebarde, zwei mit Axt und 92 mit verschiedenen Spießen. Die Betroffenen erachten die Ausrüstung mit Gewehren als unzureichend und reichen Klage ein.
In Büchold gibt es ein "Judenhaus", zwei Mühlen (Dorfmühle und Untere Mühle [spätere Katzenmühle]), eine Schenkstätte, eine Badstube und drei Torhäuser. Zudem sind eine Dorfordnung, ein Dorfgericht, der Judenschutz und das Marktrecht verzeichnet.
Der Bamberger Fürstbischof Ernst (von Mengersdorf) bestätigt die erste Hirschaider Gemeindeordnung.
Aufgrund der stark eingeschränkten Rechte der Ortseinwohner kommt es zu Konflikten mit den Herren von Thüngen. Aus einer Auflehnung um 1560 entsteht im Jahr 1598 zwischen der Marktgemeinde Burgsinn und den von Thüngen ein Rechtstreit um den Burgsinner Wald. Der "Burgsinner Prozess" wird erst 300 Jahre später (1899) zu Gunsten der politischen Gemeinde entschieden.
Die Bürgervertretung in Wallenfels besteht aus vier Bürgermeistern, neun Ratsverwandten und vier Viertelmeistern.