Büchold ist mit Zäunen und Gräben umgeben. Die Kosten für die jährliche Instandhaltung trägt die Dorfgemeinschaft. Den baulichen Zustand der drei Tore auf den Straßen Richtung Heugrumbach, Sachserhof und Gauaschach stellt dagegen die Herrschaft sicher.
Die Organe der Verwaltung in Gößweinstein sind der Vogt, der Bergrichter und acht Gerichtsverwandte (Schöffen), zwei Bürgermeister und zwei Viertelmeister.
Durch Amtsbürgermeister Johann Eckert werden alle Hofplätze in Wirsberg neu verteilt. Er reicht die Häuser, Stadel und Grundstücke zu Lehen. Der Markt Wirsberg hat im 17. Jahrhundert seine Souveränität bereits soweit vergrößert, dass Bürgermeister und Rat so genannte Marktlehen direkt verleihen können.
Kurz nach Ende des Dreißigjährigen Krieges wird mit dem Ratsprotokollbuch von Pleinfeld begonnen. Aus diesem Ratsprotokollbuch wird eine Art Rechtssammlung, welche sich als wertvoll und aussagekräftig erweist.
In diesen Jahren fassen viele Exulanten, die ihres Glaubens wegen ihre Heimat verlassen haben, im durch die Pest und den Krieg gebeutelten Wirsberg Fuß, erwerben sich Haus und Hof, erhalten Bürger- und Ratsrechte und bestimmen bald die Entwicklung des Marktes mit.
Christoph Heinrich Müffling Weiß erlässt eine Gemeindeordnung für Oberkotzau.
Neben einer hochfürstlichen und der hochadeligen Lindenfelsischen Verwaltung sind ein gemeinschaftlicher Richter und Gerichtsschreiber, Bürgermeister und Rat und fünf Gemeindevorsteher nach Weidenberg bestellt.
In Nordheim v. d. Rhön wird ein Rathaus gebaut.
Friedrich Dietrich Kämmerer von Worms erlässt eine Dorfordnung für Büchold, die bis 1737 in Kraft bleibt. Sie regelt auch das Dorfgericht.
Die Ratsversammlung von Wirsberg beschließt, den Weg entlang der Kellerhäuser auszubauen und befahrbar zu machen. Jeder Rechtler musste in Hand- und Spanndiensten dazu beitragen und darüber hinaus vier Kreuzer Steuern entrichten. Seit dieser Zeit gibt es jährlich Ausgaben für Straßenbaumaßnahmen.