Es gibt zwei Mühlen in Kinding. Die "Untere Mühle" und die "Bachmühle".
Euerdorf hat zwei Jahrmärkte.
Das Verwalteramt Heidenheim gehört zum Oberamt Hohentrüdingen. Dessen Amtssitz wird in die Klostergebäude in Heidenheim verlegt. Hier kommt es auch zu einer personellen Bündelung der Befugnisse. Der Amtsvogt, der nun sowohl für die Ausübung der Hohen Gerichtsbarkeit als auch für das Niedergericht zuständig ist, verfügt zusammen mit dem Kastner über einen gemeinsamen Amtsschreiber. Zum Oberamt Hohentrüdingen gehören außerdem noch das Kastenamt Hohentrüdingen und die Verwalterämter Berolzheim, Rechenheim und Treuchtlingen sowie ferner das Richteramt Wettelsheim und - räumlich getrennt - das Richter- und Verwalteramt Solnhofen. Diese zugeordneten Ämter zeigen, welch ausgedehnten Zuständigkeitsbereich Heidenheim als Sitz der Justiz- und Finanzbehörde etwa ein halbes Jahrtausend lang hat.
In Gemünda wird Bier gebraut.
Das Salbuch erwähnt für Ammerndorf die Dorfmühle, die Bubenmühle, eine Schmiede ("dominum fabricam") und ein Badhaus ("Balnei Stuba").
In den Quellen werden erstmals drei Jahrmärkte in Gaimersheim genannt. Die drei Jahrmarktstage sind der Prechtag (6. Januar), der Lichtmesstag (2. Februar) und der Bartholomäustag (24. August).
In Auerbach findet ein Münztag statt: Abgesandte des Bamberger Bischofs Georg III. Schenk (von Limpurg), des Markgrafen Friedrich von Brandenburg und des Kurfürsten Ludwig von der Pfalz treffen sich mit Vertretern der Stadt Nürnberg zu einer gemeinsamen Besprechung über das Münzwesen.
In Hollenbach werden zwei Jahrmärkte königlich privilegiert. Sie sollen in der fünften Woche nach Ostern und zum Fest der Kreuzerhebung (14. September) stattfinden.
Frammersbacher Fuhrleute erhalten durch Graf Reinhard von Rieneck ihre erste Fuhrmannsordnung.
Aus diesem Jahr ist der Hinweis auf einen Lonnerstädter Türmer erhalten.