Es gibt sechs Handwerkszünfte in Weidenberg für die Metzger, Bäcker, Schmiede, Schuster, Schneider und Weber.
Die beiden Vettern Georg Karl Muffel und Johann Christoph Muffel erlassen für Eschenau eine Polizeiverordnung. Darin werden die Sonntagsheiligung, die Maße und Gewichte, die Wildbannrechte, sowie die Nutzung der Fischwasser, Weiher, Hölzer, Wiesen, Felder und Gärten geregelt.
Die Mühlen, die zu Pleinfeld gehören, sind sämtlich eichstättisch. Die deutschordische Mäusleinsmühle fällt 1689 durch ein Tauschverfahren an das Hochstift.
Die Wirsberger Gerber erhalten eine neue Zunftordnung, da die alte bei einem Brand im Jahre 1633 zerstört worden ist.
Die Wirsberger Bäcker, die bis dahin mit den Barnecker Bäckern vereinigt gewesen sind, schließen sich zu einer eigenen Zunft zusammen und erhalten eine eigene Zunftordnung.
Nachdem der Markt in Büchold lange Zeit nur auf der lokalen Ebene Bedeutung hatte, lässt Friedrich Dietrich Kämmerer von Worms ihn neu aufleben. Kaiser Leopold I. (HRR) genehmigt die Abhaltung von zwei Vieh- und Jahrmärkten im Dorf an Bartholomäus und Matthäus. Obwohl der Erfolg zunächst auf sich warten lässt, hat der Markt noch bis Mitte des 20. Jahrhunderts Bestand.
Durch ein Gutachten der Burggrafen an den Kurfürsten wird der freie Warenaustausch über die Rothenberger Fraisch hinaus und die Gewerbefreiheit im Handwerk Schnaittachs gewährt.
Der Zeitpunkt der Verleihung der Wachenrother Märkte ist unbekannt. Eine Rechnung von 1693/94 lässt aber den Schluss zu, dass die Märkte zu diesem Zeitpunkt schon lange in Betrieb sind. Es wird auch Marktgeld erhoben.
Die Wirsberger Metzger bekommen eine neue Zunftordnung.
Georg Karl Muffel und Johann Christoph Muffel erlassen den Eschenauer Metzgern eine detaillierte Handwerkerordnung.