Kaiser Karl IV. (HRR) verleiht dem Wirich II. von Treuchtlingen das Marktrecht für das bisherige Dorf. Vier Jahrmärkte und ein wöchentlicher Markttag dürfen abgehalten werden. Treuchtlingen erhält zudem die Erlaubnis, eine Marktbefestigung zu errichten.
Bischof Albrecht von Würzburg verpfändet Gottfried von Hohenlohe einen Stiftshof in Herrnsheim, der jährlich 12 Malter Korn und 10 Malter Haber einbringt. Der Hof war zuvor von Bischof Otto von Würzburg an den Ritter Walther von Gnodstadt verpfändet worden. Danach löste ihn Konrad Zulichsheim aus.
Laut dem Neuböhmischen Salbüchlein arbeiten in Auerbach zwei Schindler, zwei Wagner, zwei Büttner, zwei Hufschmiede, zwei Hafner, ein Seiler, ein Becherer, ein Schreiner, ein Sattler und ein Sieber.
Büchold erhält das Marktrecht, das von Kaiser Karl IV. (HRR) an Dietz III. von Thüngen verliehen wird. In seinem Ort darf nun ein Wochenmarkt an einem beliebigen Tag abgehalten werden. Dazu kommt das Halsgericht "mit Stock und Galgen".
In der Regierungszeit des Bamberger Bischofs Lamprecht (von Brunn) erhält Eggolsheim einen eigenen geschworenen Rat mit Panier und Siegel; im Zusammenhang mit diesem Privileg soll auch das Recht zur Abhaltung eines Jahrmarkts enthalten sein. Zahlreiche Kriegsschäden verhindern jedoch, dass es in Kraft tritt. 1428 wird das Privileg vom Bamberger Bischof Friedrich III. (von Aufseß) bestätigt. Einzig diese Bestätigung dient als Überlieferung für das ursprüngliche Privileg.
Der Ritter Konrad Gyer und Hermann von Gebsedel verklagen Albrecht von Hohenlohe auf alle Güter, die er neben anderen in Randersacker besitzt, und auf Weingüter in Sommer- und Winterhausen.
Kaiser Karl IV. (HRR) erteilt Jakob II. Weigel und Ritter Stephan von Wolfstein in einem Lehensbrief das Stadtrecht für den Markt Eschenau.
Rothenkirchen erhält von Kaiser Karl IV. (HRR) das Marktrecht (Wochenmarkt) und die hohe Gerichtsbarkeit.
Einer Urkunde aus diesem Jahr ist zu entnehmen, dass bereits damals schon eine Schleifmühle im Erchwinkel besteht. Daraus lässt sich schließen, dass Messerer, Klingenschmiede und Schleifer schon im 14. Jahrhundert in Wendelstein ansässig sind
In einem Privileg versichert Burggraf Friedrich V. die Wöhrder Färber und ihre Nachkommen seiner besonderen Huld und verspricht, sie in ihrem Besitz und Recht ungestört zu lassen und sie nicht mit neuen Aufgaben zu beschweren.