In Schwand gibt es eine Badstube.
Die Markgraftümer Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Kulmbach sowie die Reichsstadt Nürnberg kommen überein, dass in ihren Gebieten künftig Messer und Schwerter nur noch in Nürnberg, Schwabach, Roth und Wendelstein hergestellt werden dürfen.
Eine Dürre zerstört eine große Menge des Getreides in Wirsberg. Aufgrund der eintretenden Knappheit steigt der Getreidepreis an.
Wirsberg zählt etwa 350 Einwohner und hat ein blühendes Gewerbe.
Im Salbuch dieses Jahres werden in Heidenheim ein Schwarzfärber und ein Tuchscherer genannt.
Die Handwerksordnung der Wendelsteiner Messerer wird erneuert.
Die erste Fuhrmannsordnung von 1516 wird durch Graf Phillip III. von Rieneck neu aufgerichtet.
Für Wallenfels wird eine Waldordnung erlassen.
In Lichtenau werden in diesem Zeitraum insgesamt neunzehn Hebammen durch den Nürnberger Rat beschäftigt.
Heiligenstadt erhält von Kaiser Karl V. (HRR) das Marktrecht. Der Ort erhält das Recht, zwei Jahrmärkte (an St. Veit und am Sonntag nach Michaeli) abzuhalten. Mit der Verleihung des Marktrechts erhalten die Streitberger "alle Freiheiten" zugesprochen, was wohl im Sinne der Rechtsstellung gegenüber den Landesherren zu verstehen ist.