Es gibt folgende Berufe in Wirsberg: Ein Bader, fünf Bäcker, drei Büttner, ein Förster, zwei Rotgerber, zwei Weißgerber, acht Landwirte, vier Metzger, zwei Müller, ein Schiffer, ein Schmied, zwei Schneider, ein Schreiner, vier Schuster, acht Taglöhner, ein Tuchscherer, ein Wagner, drei Weber, ein Wirt und ein Zimmermann. Seit jeher ist der Markt unter anderem eine fast ausschließliche Gewerbesiedlung. Landwirtschaft spielt kaum eine Rolle.
Das Gewerbe in Heidenheim differenziert sich im Jahr 1670 aus einem Hafner, einem Büttner, einem Wagner, zwei Webern, zwei Schustern, einem Kürschner, einem Sattler, drei Metzgern, einem Maurer, einem Schlosser, einem Pfarrer, einem Schulmeister und einem Gerichtsschreiber. Im Jahr 1678 besteht es aus drei Hafnern, einem Büttner, zwei Wagnern, einem Schmied, einem Weber, einem Färber, einem Schneider, zwei Schustern, einem Sattler, einem Metzger, einem Schulmeister und zwei [Handels-]Juden. Im Jahr 1686 differenziert sich das Gewerbe aus einem Hafner, einem Büttner, einem Färber, einem Sattler, einem Metzger, einem Schlosser und einem [Handels-]Juden. Im Jahr 1693 gibt es einen Hafner, einen Büttner, einen Schlosser, einen Schmied, einen Färber, einen Sattler, zwei Metzger und einen [Handels-]Juden. Im Jahr 1710 besteht das Heidenheimer Gewerbe aus einem Büttner, einem Schlosser, einem Sattler, einem Metzger, einem Färber und zwei [Handels-]Juden. Hier enthalten sind allerdings nur die Klosteruntertanen, also 40% aller Anwesen in Heidenheim.
Graf Wolfgang Julius von Hohenlohe erwirkt von Kaiser Leopold I. (HRR) für den Ort das Recht, vier Jahrmärkte halten zu dürfen.
Markgraf Christian Ernst von Brandenburg-Bayreuth erlässt eine Zunftordnung für die Oberkotzauer Metzger.
In Heiligenstadt taucht der Maurerberuf zum ersten Mal auf.
Das Steuerkataster verzeichnet in Zapfendorf sieben Tagelöhner und 23 Handwerker.
Dem Grafen Vollrath wird die Errichtung von Bierbrauereien in Sommerhausen genehmigt.
Zapfendorf wird Sitz eines Amtsvogtes. Die Zuständigkeit des Zapfendorfer Vogtes umfasst im Jahr 1793 neben seinem Amtssitz noch Roth, Oberoberndorf und Unterleiterbach, insgesamt 73 Haushalte. Da bei Bedarf an das Kastenamt sowie an das Vogteiamt Ämter ohne eigene Verwaltungsstruktur angegliedert werden, fungiert der Zapfendorfer Vogt als Leiter einer Forst- und einer Zollstelle.
Es gibt eine Pleinfelder Schusterordnung.
Wiesentheid wird das Marktrecht verliehen. Es dürfen nun Jahr- und Viehmärkte abgehalten werden. Ursprünglich war es erlaubt, zweimal im Jahr Märkte abzuhalten (am zweiten Pfingstfeiertag der "Pfingstmarkt" und am 29. September der "Michaelismarkt"), an die sich anfangs ein Viehmarkt anschloss. Im Laufe der Zeit kommen noch drei Märkte hinzu: am Sonntag nach dem "Weißen Sonntag", am ersten Sonntag im August und an Allerheiligen. Diese fünf Märkte werden ursprünglich auf dem Rathausplatz abgehalten, später auf dem heutigen Marienplatz und nach Errichtung der Mariensäule auf dem Schlossplatz.