Der Bamberger Bischof Anton (von Rotenhan) versetzt die Dörfer Zeuln, Graitz und Burgkunstadt um 1500 Gulden an Peter Haller in Nürnberg.
Die Castell verkaufen ihren Teil des Geleits und die Übermaß an ihrem Teil des Zolls zu Einersheim an die Limpurg.
Karbach erhält eine Dorfordnung, die festhält, dass die Inhaber von Burg Rothenfels - im Namen des Hochstifts Würzburg - Vögte und Herren über Karbach sind. Die Bewohner müssen für sie Frondienste leisten und Abgaben entrichten.
Durch die vom Fürstbischof von Bamberg erlassene "Waldenfelser Zollfreiheit" ist jeder Wallenfelser Bürger vom Kronacher Stadtzoll befreit und darf jährlich durch die Zollschere 14 Böden unverzollt flößen.
In diesem Jahr wird der Markt Lenkersheim von aller "bete" und Steuer befreit, da der Pfarrer und die Gotteshausmeister dem Markgrafen Albrecht Achilles von Brandenburg Gotteshaus-Güter zugeeignet haben.
Erkinger von Seinsheim zu Hohenkottenheim hat den Zehnten zu Nordheim als castell'sches Lehen.
Abt Erhard von Banz und Ritter Heinrich von Schaumberg zum Haug vermitteln zwischen dem Abt Niclas zu Veilsdorf und dem Kloster Theres eine Verpfändung der Güter zu Trappstadt für 190 Gulden auf Wiederlösung. Hier werden erstmals Trappstädter Güter in einen Zusammenhang mit den Klöstern Veilsdorf und Theres gebracht, wie sie sich später in der Ganerbengemeinschaft finden.
Die Markgrafen Friedrich und Siegmund sind Pfandinhaber von Aufkirchen.
Mönchberg wird vom Erzbistum Mainz an Haman Echter von Mespelbrunn für 1420 Gulden verpfändet.
Der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg kann in seinem Bemühen um die Einlösung der verpfändeten Würzburger Ämter auch das Schloss und Amt Rothenfels, zu dem Karbach gehört, wieder einlösen. Amt und Schloss verbleiben bis zur Säkularisation 1803 beim Bischof.