Die Familie von Würtzburg unterhält an der Haßlach bei Rothenkirchen eine Zollstation.
Im Urbar des Fürstbistums Bamberg, welches ungefähr im Jahr 1320 verfasst wird, wird Auerbach als Stadt beglaubigt ("Awerbach Opidum proprietas est Episcopi Theolonium judicium": Die Stadt Auerbach ist Eigentum des Bischofs, eine Zoll- und Gerichtsstätte). Wann genau das Stadtrecht verliehen wird, kann nicht zweifelsfrei geklärt werden. Es wird aber vermutet, dass dies bereits in den ersten Jahren der Regierung König Ludwigs IV. des Bayern (ab 1328 Kaiser HRR) geschieht (1314/15).
Aus dem Salbuch dieses Jahres stammt die erste Nachricht über Geldabgaben in Heidenheim an die Obrigkeit. Danach muss der Meierhof an den Eichstätter Bischof die Summe von drei Pfund Hellern entrichten.
Im Salbuch dieses Jahres werden ein Zöllner (eine klösterliche Amtsperson), ein Bäcker, ein Schmied und ein Bader in Heidenheim genannt.
Gottfried von Hohenlohe bestätigt eine Schenkung von Kunigund, die Ehefrau des in den Deutschen Orden eingetretenen Heinrich Truchseß. Diese Schenkung geht an den Deutschen Orden in Mergentheim und umfasst Zinsen und Gülten zu Großlangheim.
Laut dem ältesten Würzburger Lehenbuch ist Konrad Spieß der Jüngere im Besitz des Zehnten in Marktbergel.
Der Pleinfelder Großzehnt fällt fast gänzlich dem Kloster Rebdorf zu.
Dollnsteiner Bürger genießen in Eichstätt Zollfreiheit sowie weitgehende Straffreiheit. Diese beiden Privilegien stammen wohl noch aus der Zeit der Grafen von Hirschberg.
Konrad von Schlüsselberg schenkt dem Kloster Heilsbronn den Zehnten zu Markt Erlbach und Eschenbach.
Burggraf Konrad von Nürnberg vermacht dem neuen Stift in Spalt 200 Pfund Heller für zwei ewige Vikarien, um das eigene sowie das Seelenheil seiner Frau zu sichern. Für diese zwei Vikarien veräußert er außerdem weitere 100 Pfund der Zehnten in Ipsheim und in Ickelsheim.