Als Einnehmer des Wegzolls in Lenkersheim wird der "Zolner" Linhart Merckle genannt.
Der Würzburger Fürstbischof Julius Echter (von Mespelbrunn) ordnet alle Würzburger Geleitstrecken, um die Geleitsrechte seines Hochstifts sicherzustellen.
Als Zöllner in Lenkersheim wird Hannß Schoder genannt.
Es gibt eine Zollstelle des Hochstifts Eichstätt an der Speckmühle bei Nassenfels.
Der Wegezoll sowie der Zoll von den durchziehenden Juden ist Hoheitsrecht und steht in Burgsinn ursprünglich den Herren von Thüngen zu. Im Jahr 1601 verlangt jedoch die Gemeinde den Wegezoll von Rieneck herauf und den Zoll von den durchziehenden Juden. Auch 1624 und 1631 kommt es diesbezüglich zu Auseinandersetzungen.
Der Schutzvertrag mit Kurmainz überlässt der Gemeinde Burgsinn das Wegegeld. Der Bescheid des Vollzugsausschusses von 1699 aber beschränkt sie wieder auf den Wegezoll von Rieneck nach Burgsinn.
In Lonnerstadt wird eine Zollordnung errichtet.
Weilbach wird als Flecken bezeichnet. Der Ort gehört zur Zent Amorbach, Zoll und Güldenzoll gehen an das Erzstift Mainz, das ebenso Judenschutz und -zoll übernimmt. Es gibt eine Mühle, zwei Schankstätten und mehrere Häckerwirtschaften.
Zapfendorf wird Sitz eines Amtsvogtes. Die Zuständigkeit des Zapfendorfer Vogtes umfasst im Jahr 1793 neben seinem Amtssitz noch Roth, Oberoberndorf und Unterleiterbach, insgesamt 73 Haushalte. Da bei Bedarf an das Kastenamt sowie an das Vogteiamt Ämter ohne eigene Verwaltungsstruktur angegliedert werden, fungiert der Zapfendorfer Vogt als Leiter einer Forst- und einer Zollstelle.
Es werden Gulden-, Klein- und Wegzölle erhoben. Den Guldenzoll erhält das Würzburger Domkapitel. Ein Wasserzoll wird in der Gemeinde Retzbach nicht erhoben. Die Gemeinde besitzt drei eigene Waldungen. Die Jagdrechte stehen dem Landesherrn zu.