Die Kirche in Dietenhofen wird erstmals erwähnt.
In Kirchenstiftsrechnungen wird erstmals ein Schulmeister als Assistent des Pfarrers in Heiligenstadt genannt.
Mitwitz wird von der Mutterpfarrei Kronach abgetrennt. Es wird ein eigener Pfarrer eingesetzt, der erstmals 1421 genannt wird.
Die Befestigung in Sulzfeld wird unter den Fürstbischöfen Rudolph II. (von Scherenberg) und Julius Echter (von Mespelbrunn) wieder in Stand gesetzt. Auch die Kirche wird befestigt.
In Wendelstein wird eine mechanische Uhr mit Stundenzeiger in den Kirchturm eingebaut.
Die Pfarrkirche zu Graitz wird nicht in einem Zug erbaut. Der Chor stammt aus dem 15. Jahrhundert.
Folgende Filialorte gehören zur Pfarrei Prölsdorf: Spielhof (seit dem 15.Jahrhundert), Schindelsee (um 1695), Kehlingsdorf (1714), Fürnbach (1721).
Der Burggraf von Nürnberg gestattet dem Wöhrder Ausschuss, von allen Getränken eine Abgabe, das so genannte Umgeld, zu erheben, "zum Bau und zur Notdurft des Dorfes und der Kapelle".
Im Salbuch gibt es einige Details, die anzeigen, dass Heidenheim eine stadtähnliche Verfassung hat: Es ist von Bürgern die Rede; der Ort besitzt ein eigenes Rathaus; es wird ein so genanntes Ungeld erhoben, eine Art Getränkesteuer, die meist in den Städten dazu diente, den Bau einer Mauer zu finanzieren; es gibt eine ungewöhnlich hohe Zahl von zehn Jahrmärkten, doch steht diese in Zusammenhang mit dem Kloster; es ist ein Marktplatz vorhanden mit Marktbrunnen; die Marktverfassung kommt einer Stadtverfassung sehr nahe (die zwölf Mitglieder des Rates sind frei gewählt und aus diesem Rat kommen die beiden Bürgermeister). Heidenheim bleibt trotzdem ein Markt, da die meisten dieser Vorrechte an das Kloster gebunden sind. Die genannten Privilegien kennzeichnen Heidenheim immerhin als Ort mit höherer Zentralität - nicht nur in religiöser, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht.
Im Salbuch dieses Jahres wird ein Ehaftgericht des Klosters erwähnt: ein gemeinsames, offenes Gericht, das unter Vorsitz des Abtes einmal jährlich zusammentritt und dem zwölf Bürger als Geschworene angehören. Als äußeres Zeichen und natürlich auch zur Verwendung ist am Marktplatz in Heidenheim vor dem Kloster der Stock angebracht, mit dem leichtere Vergehen geahndet werden können.