Der Bamberger Fürstbischof Philipp Valentin Voit (von Rieneck) gestattet die Abhaltung von jährlich vier Vieh- und Jahrmärkten in Eggolsheim.
Graf Wolfgang Julius von Hohenlohe erwirkt von Kaiser Leopold I. (HRR) für den Ort das Recht, vier Jahrmärkte halten zu dürfen.
Wiesentheid wird das Marktrecht verliehen. Es dürfen nun Jahr- und Viehmärkte abgehalten werden. Ursprünglich war es erlaubt, zweimal im Jahr Märkte abzuhalten (am zweiten Pfingstfeiertag der "Pfingstmarkt" und am 29. September der "Michaelismarkt"), an die sich anfangs ein Viehmarkt anschloss. Im Laufe der Zeit kommen noch drei Märkte hinzu: am Sonntag nach dem "Weißen Sonntag", am ersten Sonntag im August und an Allerheiligen. Diese fünf Märkte werden ursprünglich auf dem Rathausplatz abgehalten, später auf dem heutigen Marienplatz und nach Errichtung der Mariensäule auf dem Schlossplatz.
Der Würzburger Fürstbischof erneuert das Marktrecht für Nordheim v. d. Rhön.
Der Bamberger Fürstbischof Marquard Sebastian Schenk (von Stauffenberg) bestätigt die von seinen Vorgängern ausgefertigte Marktordnung.
Der Zeitpunkt der Verleihung der Wachenrother Märkte ist unbekannt. Eine Rechnung von 1693/94 lässt aber den Schluss zu, dass die Märkte zu diesem Zeitpunkt schon lange in Betrieb sind. Es wird auch Marktgeld erhoben.
Wann Schondra das Marktrecht zugesprochen bekommt, ist unklar. In der fuldischen Profeßurkunde des Hermann Reith von 1696 wird Schondra als Marktflecken bezeichnet. Markttermine sind der 24. Februar, der 1. Mai und der 14. Oktober.
Die Marktgerechtigkeit in Rentweinsdorf ist nachweisbar.
Markgraf Georg Friedrich II. von Brandenburg-Ansbach bestätigt für Markt Berolzheim die Marktgerechtigkeit und vermehrt die Jahrmärkte von den ehemals zwei Märkten an den Kirchweihen, am Sonntag vor Bartholomäi und am Michaelistag um die Markttage an Dreikönig und den Sonntag nach Ostern, jedoch werden diese beiden Jahrmärkte tatsächlich an anderen Tagen, nämlich am Tag der Reinigung Marien und der andere am Tag Phillip Jacobi abgehalten. Warum von den ursprünglich angegebenen Tagen abgewichen wird, ist unklar.
Der Würzburger Bischof Johann Philipp von Greifenclau zu Vollraths genehmigt in einer Urkunde vom 13.11.1699 dem Ort Saal an der Saale die Abhaltung von vier Jahrmärkten am Sonntag Judicam, am Sonntag nach Maria Heimsuchung, am Sonntag vor Michaelis und am Sonntag vor Simonis und Judae.