Das Halsgericht in Ludwigschorgast wird erstmals erwähnt.
Gaimersheim gehört zu den bevorzugten Schrannenplätzen des kaiserlichen Landgerichts Hirschberg. Es ist zu vermuten, dass schon vor 1388, vor dem Aussterben der Grafen von Hirschberg, dort Hochgericht gehalten wurde.
Aufgrund eines Tauschvertrags mit dem Hochstift Würzburg geht Burgebrach (Dorf, Zent, Gericht und alle Zugehörungen) endgültig in den Besitz des Hochstifts Bamberg über.
Die Herrschaft über die Kirchensätze in Dollnstein mit zugehörigen Leuten und Gütern wechselt erneut an den Abt Johannes vom Zisterzienserkloster Kaisheim bei Donauwörth. Friedrich von Heideck als Verkäufer behält sich aber die Hochgerichtsbarkeit sowie Schutz und Schirm über die zu den beiden Kirchensätzen gehörigen Leute vor.
Fürst Heinrich von Henneberg verpfändet das Schloss Maßbach, das Vogtei- und Zentgericht samt Bannwein, Gehölzen, Wälder und allem Zubehör an den Markgrafen Bernhard von Baden-Württemberg um 2895 Pfund Heller.
In Thierstein wird ein burggräfliches Richteramt eingerichtet.
König Wenzel IV. bestätigt Burgwindheim die Marktrechte und verleiht dem Ort zusätzlich Haupt- und Halsgericht sowie Stock- und Galgengerechtigkeit.
Das Kloster Ebrach erhält durch ein Privileg König Wenzels IV. ein "Hochgericht" über Burgwindheim.
Herzog Stephan III. verpfändet das Gericht zu Gaimersheim wiederrechtlich mit allen Zugehörungen an den Hirschberger Landrichter Heinrich Absberger.
Die Stadt Nürnberg ist durch den Besitz einiger ihrer Bürger in Lonnerstadt über 200 Jahre in der Lage, die Geschicke des Ortes maßgeblich zu beeinflussen. Während dieser Zeit erwirbt die Reichsstadt das Pfarrrecht der Lonnerstädter Kirche, führt die Reformation im Dorf ein und verteidigt sie schließlich gegen den gegenreformatorischen Eifer der benachbarten Fürstbischöfe. Außerdem nimmt sie Einfluss auf das Schulwesen, erhebt und kassiert Steuern und richtet über hiesige Straftäter in niederen "Hadersachen" durch sein "Fünfergericht". Dabei kommt es allerdings immer wieder zu Kompetenzstreitigkeiten nicht nur mit anderen fränkischen "Großmächten", sondern auch mit einheimischen Grundherren, die sich wohl öfters vom Rat der Stadt in ihren eigenen Rechten beschnitten fühlen.