Sigismund I. (ab 1507 König von Polen) verleiht der Familie Muffel den Blutbann über Ermreuth. Da dieses Recht den Gutsherren von Ermreuth immer wieder vom Bistum Bamberg und der Hofmark Neunkirchen streitig gemacht wird, wird die Blutgerichtsbarkeit im Jahr 1565 durch den König von Polen Sigismund II. August bestätigt und der Familie von Künßberg nochmals im Jahr 1801 verliehen.
Laut dem Urbar von 1502 ist Ludwigschorgast ein Markt mit Bürgermeister, Viertelmeister (Gehilfen des Bürgermeisters) und einem Rat von 12 Mitgliedern (diese sind zugleich Gerichtsschöpfen oder Schöffen).
Im Urbar der Halsgerichte steht, dass sowohl Schloss als auch Markt Ludwigschorgast zum Stift Bamberg und dem dortigen Halsgericht gehören. Auch Steuern und Abgaben werden an den Bamberger Bischof gezahlt.
"Waldenfels, der Markt und das Wabe, das vorzeiten ein Bergschloss gewesen ist, gehört zum Stift Bamberg und zinst zum Kasten nach Kronach." (Kronacher Urbar von 1507). Somit hat Wallenfels seine Selbstständigkeit verloren. Es wird Vogtei und Gerichtssitz, wozu die umliegenden Dörfer gehören, die der Hauptmannschaft unterstehen.
Die von Öttingen erheben Klage beim schwäbischen Bundesgericht gegen Brandenburg wegen des Halsgerichtes zu Aufkirchen.
Der Markgraf geht rechtlich gegen Öttingen wegen des Halsgerichtes in Aufkirchen beim Reichskammergericht vor. Er legt dar, dass dieses Recht bereits dem Vogtamt Hohentrüdingen zustand, ehe Aufkirchen in öttingische Hände gekommen war.
In Frammersbach gibt es neben den Gerichtspersonen (Oberschultheiß, zwölf Schöffen und Gerichtsschreiber) noch weitere Ämter. Darunter befinden sich Bürgermeister, Dorfmeister, Bruderschaftsmeister, kurmainzischer Bannwirt, Beedsetzer, Lehrer, Hebammen, Barbiere, Hirten sowie Flur- und Nachtwächter. Die Wahlen dieser Personen werden in diesem Jahr durch Graf Reinhard zu Rieneck geregelt. Sie sollen jedes Jahr an Petri Stuhlfeier (22.2.) durch acht Wahlmänner mit den Dorfmeistern, Schöffen und anderen gewählt und vereidigt werden.
Nach langen Auseinandersetzungen über die Zuständigkeiten des Oberkotzauer Hochgerichts bestätigen die Markgrafen Kasimir von Brandenburg-Kulmbach und Georg von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach dem Christoph von Kotzau dessen Grenzen. Die Ansprüche der Amtshauptmänner von Hof werden damit größtenteils abgewehrt. Nur die Gerichtsbarkeit über Quellenreuth wird ihm abgesprochen.
Die Zent Mönchberg umfasst die Orte Mönchberg, Streit und Ober- und Unterschippach. Sie entsteht durch den Zerfall der alten Zenten und gehört somit einer jüngeren Gruppe von Zenten an.
Die beiden Herren von Euerdorf, die Herren von Henneberg und der Bischof von Würzburg Konrad II. von Thüngen, beschließen, dass sie von nun an Erbschöffen im "Malgericht" der Zent Aura-Trimberg sein sollen. Zuvor nahm der Schöffe aus Euerdorf eine Sonderstellung ein - er war Jahrschöffe und wurde von würzburgischen Männern gewählt.