Der Rothenberg bei Schnaittach ist mittlerweile komplett vom Nürnberger Gebiet umschlossen. Die Ganerben vom Rotheberg und die Reichsstadt Nürnberg einigen sich auf die genaue Festlegung ihrer gemeinsamen Hochgerichtsgrenze. Die Herrschaft Rothenberg ist somit ein genau umschriebenes Territorium.
Der Bamberger Bischof Weigand (von Redwitz) und der Brandenburger Markgraf vereinbaren im Jahr 1524, dass das Halsgericht in Buttenheim aus sechs Schöffen bestehen soll.
Der Galgen wird an der Wolfshöhe südwestlich von Schnaittach angelegt. Damit manifestiert sich die richterliche Gewalt der Ganerben vom Rothenberg.
Wendelstein bekommt eine neue Gerichts- und Gemeindeordnung. Durch sie wird die Verwaltung der Gemeinde aus den Händen der Bürger und der von ihnen gewählten Bürgermeister entnommen und den sogenannten Gerichtsbürgermeistern, dem Gericht und den Gerichtherrschaften übertragen.
Der Rat zu Nürnberg übergibt den Wendelsteiner Richtern ein Gerichtssiegel "mit einem Wentenstein - uf die Form eines Mendleins, das einen Quaderstein wendet".
Das Halsgericht Schwands wird dem Oberamt Schwabach einverleibt.
Die Bewohner Obernbreits wenden sich in Fällen todeswürdiger Verbrechen an das Zentgericht Creglingen, in bürgerlichen Fällen an das Zentgericht Kitzingen. Der Markgraf von Ansbach kann sie aber jederzeit an ein anderes Gericht verweisen. Zudem hat der Ort ein eigenes bürgerliches Gericht.
Zum Halsgericht Stammbach gehören die Orte Stammbach, Horlachen, Weickenreuth, Förstenreuth, Metzlesdorf, Fleisnitz, Tennersreuth und Höflas.
Nach Angaben des Salbuchs dieses Jahres hat Heidenheim ein Bürgerliches Gericht, das neunmal im Jahr tagt.
Im Salbuch des Amtes Hohentrüdingen aus diesem Jahr werden die Rechte und Pflichten der Berolzheimer Einwohner aufgeführt. Demnach haben die Markgrafen von Brandenburg das Hochgericht und das Dorfgericht. In Wahrheit besitzen sie aber nur das halbe Dorfgericht. Die Einwohner von Berolzheim sind von der Alkoholsteuer befreit, müssen aber Kriegsdienst und Handlohn leisten und zu Lichtmess neun Gulden als jährliche Steuer zahlen.