Da bei einem Hexenprozess in Schnaittach trotz Folter kein Geständnis der angeklagten Frauen herbeigeführt werden kann, werden diese freigelassen. Es kann daher nicht von einem Hexenwahn im Rothenberger Land die Rede sein.
Im Neustadter Vertrag zwischen Würzburg und Sachsen-Eisenach werden alle rosenbachischen, bisher Sachsen lehnbare Stücke zu Maßbach, Poppenlauer und Rothausen an Würzburg abgetreten. Der rosenbachische Zentgraf muss sich nun von Würzburg mit dem Blutbann belehnen lassen.
Das Hochstift Bamberg erwirbt die Vogtei über Buttenheim von der Obristin von Bose. Sie selbst war eine Geborene von Stiebar und hatte die Vogtei wiederum von ihrem Bruder geerbt.
In Lenkersheim existiert ein neues Gerichtsbuch.
Die beiden Vettern Georg Karl Muffel und Johann Christoph Muffel erlassen für Eschenau eine Polizeiverordnung. Darin werden die Sonntagsheiligung, die Maße und Gewichte, die Wildbannrechte, sowie die Nutzung der Fischwasser, Weiher, Hölzer, Wiesen, Felder und Gärten geregelt.
Der Zuständigkeitsbereich des Zentgerichts Saal umfasst 18 Orte der Umgebung.
Die Landeshoheit mit Landgericht, Ehegericht, "Gebot und Verbot" und allen anderen Rechten in Retzbach steht dem Hochstift zu, dazu kommt auch die geistliche Jurisdiktion, die beim Bistum Würzburg liegt.
Das Halsgericht Bergel wird in zwei Schultheißenämter (= Fraisch) geteilt: Bergel und Burgbernheim.
Titting ist Sitz eines Hochgerichts des Hochstifts Eichstätt, das allerdings von Raitenbuch aus verwaltet wird.
Zur Fraischgerichtsbarkeit Altensteins gehören einige zentfreie Häuser in Pfarrweisach.