Das Koppelfutterverzeichnis bestätigt die Existenz von Eschau und seinen jetzigen Ortsteilen. Hier werden alle Orte der damaligen "Zent zu Eich" aufgeführt.
Mit der Übernahme der Vermögensverwaltung der Abtei des Klosters Neustadt durch den Würzburger Bischof Hermann I. (von Lobdeburg) geht wohl Neustadts Oberlehenshoheit über die Vogtei Rothenfels und damit auch die Oberherrschaft über die untergebenen Ortschaften wie Karbach an das Hochstift Würzburg über.
Entgegen den klaren Bestimmungen eines Vergleichs von 1150, wonach Amt und Burg Rothenfels, welchem Karbach untersteht, beim Aussterben der Grumbacher im Mannesstamme an das Kloster Neustadt zurückfallen sollen, werden diese nun doch von Ludwig III. von Rieneck beansprucht und in Besitz genommen.
Trotz der Übernahme des Ortes durch das Hochstift Bamberg hält sich das adelige Halsgericht in Buttenheim. Seit 1307 liegt es in den Händen der Familie von Stiebar, die es von den Schlüsselbergern gekauft hatten.
In einer Schenkungsurkunde des Grafen Poppo wird das Vogteirecht der Grafen von Wertheim über Helmstadt bestätigt. Die Grafen von Wertheim, fuldische Lehensträger und Vogteiinhaber über das Bonifatiuskloster Holzkirchen (Nebenkloster der Abtei Fulda), hatten wohl schon viel früher das Vogteirecht in Helmstadt erlangt. Die Zentgerichtsbarkeit liegt ebenfalls bei den Grafen von Wertheim, wobei diese wohl würzburgisches Lehen war, das Vogteirecht fuldisches Lehen.
Die Bezeichnungen "Wildberger Cent", "Centgericht Sulzfeld" und "Centgericht Saal" für den gleichen Gerichtsbezirk sprechen dafür, dass hier zwei oder drei Gerichtsbezirke zusammengelgt sind.
In Sommerhausen werden jährlich ein Vor- und ein Nachgericht sowie drei Hochgerichte abgehalten.
Die folgenden Dörfer gehören in Fraisch und Halsgericht nach Schwand: Meckenlohe, Dürrenhembach, Sperberslohe, Leerstetten, Rednitzhembach, Mittelhembach, Furth und Harm. Außerdem hat die hohenzollersche Herrschaft dort die hohe und niedere Obrigkeit.
Regelungen und Verhaltensbefehle regeln das Zusammenleben in Burghaslach. Erste Überlieferungen finden sich im Burgfrieden von 1426 und im zweiten Zentgerichtsbuch von 1523. Insbesondere nach dem Dreißigjährigen Krieg muss eine neue Ordnung erlassen werden.
Ein Amtmann, der zugleich Burgherr ist, ist für den Ort verantwortlich und hat als weltlicher Vertreter des Bischofs von Bamberg die Gerichts-, Zoll- und Steuerhoheit für das ganze umliegende Gebiet inne.