Die Treuchtlinger Schreiner, Zimmerer, Glaser und Schlosser sind schon vor 1670 in einer Zunft vereinigt.
Es besteht eine Zunft der Bortenmacher in Treuchtlingen.
Die Herrschaften Obernzenn, Unternzenn, Ullstadt und Sugenheim haben eine gemeinsame ritterschaftliche Zunft mit Sitz in Langenfeld.
Der Nürnberger Patrizier Ulman Stromer berichtet in seinem "Püchel von meim geslecht", dass in Wöhrd viele Gewandmacher oder Färber sitzen und dass der Burggraf von dort alle Jahre 900 Gulden Nutzung hatte, von Steuern und Hauszinsen, hauptsächlich aber als sogenanntes Zeichengeld der Färber.
Die vier Zeichenmeister der Färber und die beiden Mühlmeister (die Vorstände der beiden Walkmühlen des Tuchermacherhandwerks) sitzen kraft ihrer Ämter im Rat von Wöhrd. Sieben der zwölf Ratsherren sind zugleich Besitzer des Wöhrder Gerichts.
Frammersbach steht unter der Schirmherrschaft der Grafen von Rieneck. Sie erteilen den Fuhrleuten eine Zunftordnung. Die Verbindung mit den Reichsgrafen ermöglicht ihnen, Beziehungen zu den großen Kaufmannsfamilien, beispielsweise den Fuggern, zu unterhalten.
Das Weberhandwerk hat in Weiltingen viele Vertreter und zwei Zünfte: die Geschlachtwander, die die feineren Stoffe weben, und die Loderer, die die gröberen Stoffe weben. Für ihre Erzeugnisse müssen sie Zoll zahlen.
Frammersbacher Fuhrleute erhalten durch Graf Reinhard von Rieneck ihre erste Fuhrmannsordnung.
Aus diesem Jahr ist der Hinweis auf einen Lonnerstädter Türmer erhalten.
Die erste Fuhrmannsordnung von 1516 wird durch Graf Phillip III. von Rieneck neu aufgerichtet.