Nach dem Kirchenvisitationsprotokoll dieses Jahres hat das Domkapitel zu Eichstätt das Präsentationsrecht in der Pfarrei St. Michael sowie den Großen Zehnt in Markt Berolzheim. Der kleine Zehnt gehört zu zwei Dritteln dem Pfarrer. Die Pfarrei ist mit dem Vikar Ulrich Molitoris besetzt und die Kirchenpfleger haben den Schlüssel zum Kirchgeld, welches sich auf 40 Gulden bar und zehn Gulden Guthaben beläuft.
Das Verwalteramt Heidenheim gehört zum Oberamt Hohentrüdingen. Dessen Amtssitz wird in die Klostergebäude in Heidenheim verlegt. Hier kommt es auch zu einer personellen Bündelung der Befugnisse. Der Amtsvogt, der nun sowohl für die Ausübung der Hohen Gerichtsbarkeit als auch für das Niedergericht zuständig ist, verfügt zusammen mit dem Kastner über einen gemeinsamen Amtsschreiber. Zum Oberamt Hohentrüdingen gehören außerdem noch das Kastenamt Hohentrüdingen und die Verwalterämter Berolzheim, Rechenheim und Treuchtlingen sowie ferner das Richteramt Wettelsheim und - räumlich getrennt - das Richter- und Verwalteramt Solnhofen. Diese zugeordneten Ämter zeigen, welch ausgedehnten Zuständigkeitsbereich Heidenheim als Sitz der Justiz- und Finanzbehörde etwa ein halbes Jahrtausend lang hat.
Die Zollstätten des Oberamts Hohentrüdingen sind in Berolzheim, Hechlingen, Heidenheim, Treuchtlingen, Ursheim und Wettelsheim.
Das untere Schloss in Berolzheim wird von den Truppen des Schwäbischen Bundes niedergebrannt.
Der erste evangelische Pfarrer der oberen Kirche in Berolzheim wird der Hofkaplan des Markgrafen Georg (des Frommen), Andreas Schrotzberg.
In einem Brief an Markgraf Georg den Frommen beschreibt Pfarrer Andreas Schrotzberger die Zustände zur Zeit der Reformation in Berolzheim. Demnach gehört die untere Kirche in Berolzheim dem Domstift Eichstätt. Der Pfarrer der unteren Kirche hielte sich bei den Zeremonien an den päpstlichen Brauch und würde seiner Gemeinde das Abendmahl in beiderlei Gestalt verweigern, was scheinbar zu großem Unmut unter den Gemeindemitgliedern führt. Infolgedessen hätten sie ihn, den Pfarrer der oberen Kirche, gebeten, ihnen die Sakramente zu spenden, was er schwerlich hätte verweigern können.
Im Salbuch des Amtes Hohentrüdingen aus diesem Jahr werden die Rechte und Pflichten der Berolzheimer Einwohner aufgeführt. Demnach haben die Markgrafen von Brandenburg das Hochgericht und das Dorfgericht. In Wahrheit besitzen sie aber nur das halbe Dorfgericht. Die Einwohner von Berolzheim sind von der Alkoholsteuer befreit, müssen aber Kriegsdienst und Handlohn leisten und zu Lichtmess neun Gulden als jährliche Steuer zahlen.
Nachdem sich in der Pfarrei St. Michael (untere Pfarrei) noch lange Zeit katholische Geistliche haben halten können, taucht mit Johann Benedikt Munniglich der erste evangelische Pfarrer auf. Der Pfarrer wird nun vom Markgrafen berufen und angestellt, aber vom Domkapitel besoldet.
Die Marschälle von Pappenheim kaufen die beiden Berolzheimer Schlösser und beanspruchen als Hochgerichtsherren auch dieses Recht über ihre Berolzheimer Hintersassen.
Kaiser Maximilian II. (HRR) stellt den Wappenbrief für Berolzheim in Wien aus. Das Ortswappen zeigt im geteilten Schild in der oberen Hälfte auf Blau einen Eisenhut, der auf die Pappenheimer Zeit Berolzheims hinweist, und in der unteren Hälfte auf Silber einen Bären mit ausgestreckter roter Zunge, der sprechend für den Ortsnamen steht.