Die Besitzungen der Thüngen in Burgsinn und Büchold fallen an Weiprecht, Martin, Philipp, Ludwig und Hans Jörg von Thüngen. Dabei erhalten die ersten vier jeweils ein Viertel der Herrschaft Burgsinn, während Hans Jörg das Schloss und die Besitzungen in Büchold zufallen. Um den höheren Wert des Sitzes in Büchold auszugleichen, übernimmt Hans Jörg zusätzlich rund 13.000 Gulden Erbschulden.
Otto Wilhelm von Thüngen wird vom Würzburger Bischof Melchior Zobel (von Giebelstadt) mit Besitz in Büchold belehnt.
In Büchold gibt es ein "Judenhaus", zwei Mühlen (Dorfmühle und Untere Mühle [spätere Katzenmühle]), eine Schenkstätte, eine Badstube und drei Torhäuser. Zudem sind eine Dorfordnung, ein Dorfgericht, der Judenschutz und das Marktrecht verzeichnet.
Die Bücholder Hochgerichtsbarkeit wird 1566, 1570 und 1577 durch Kaiser Maximilian II. bzw. den römischen Kaiser Rudolf II. (HRR) bestätigt. Das Gericht besteht aus zwölf Schöffen, die vom Dorfherrn eingesetzt werden. Den Vorsitz führt der Vogt. Zudem besteht ein Asylrecht auf Jahr und Tag.
Büchold wird Theobald Julius von Thüngen als Lehen vom Domkapitel bzw. Bischof von Würzburg Friedrich (von Wirsberg) übertragen.
Nachdem die protestantischen Einwohner Bücholds ihre Nachbarn aus dem katholischen Altbessingen offenbar schon seit Jahren verspottet und ihre Wallfahrt als Teufelswerk bezeichnet haben sollen, entladen sich diese Spannungen im Rahmen einer Pfingstwallfahrt. Nach Angaben des Schultheißen von Altbessingen greifen die bewaffneten Bücholder auf Weisung ihres Schultheißen die Katholiken während der Prozession an. Theobald Julius von Thüngen gab an, die Prozession schädige das Korn der Bücholder Bauern und auch der katholische Priester sei mit einem Streitkolben oder Reiterhammer bewaffnet gewesen. Die Berichte der Altbessinger, die Bücholder hätten Feuerwaffen mit sich geführt, seien zudem stark übertrieben gewesen. Der tatsächliche Verlauf bleibt also unklar. Jedoch ist bei es dem gewaltsamen Zusammentreffen definitiv zu etlichen Verletzten gekommen.
Auf einer Karte erscheint das Bücholder Schloss erstmals in seinem Renaissanceumbau. Dieser geht vermutlich auf Hans Jörg I. von Thüngen und seine Söhne zurück.
Der Wert des gesamten Besitzes der Thünger in Büchold wird auf 136.860 Gulden, 13 Batzen und einen Pfennig geschätzt. Die Gerichtsbarkeit ist in dieser Schätzung jedoch nicht berücksichtigt. Der Wert des Schlosses mit den zugehörigen Gebäuden wird auf 12.000 Gulden geschätzt. Für den Unterhalt von Schule, Kirche und Pfarrer werden 3000 Gulden veranschlagt.
Die Brüder Hans Bernhard und Georg Friedrich von Thüngen werden vom Würzburger Bischof Julius Echter (von Mespelbrunn) am 14. Juli bzw. vom Domkapitel am 14. September mit dem Bücholder Besitz belehnt.
Die Thüngen verkaufen Büchold für 125.000 Gulden an Dietrich Echter von Mespelbrunn, um die von ihrem Vater geerbten Schulden tilgen zu können.