Die nach dem Tod Johanns II. von Heideck aufgekommenen Erbstreitigkeiten in der Familie werden beigelegt und der Besitz der Heidecker unter den Brüdern Johann III. und Konrad II. aufgeteilt. Johann III. wählt die Herrschaften Dollnstein und Wellheim.
Das Hochstift Eichstätt erwirbt Schloss, Patronatsrecht und Markt Dollnstein von Johann von Heideck und Wilhelm von Rechberg.
Johann III. von Heideck verkauft seinen Besitz in Dollnstein an Wilhelm von Rechberg.
Da sich Wilhelm von Rechberg mit dem Erwerb Dollnsteins finanziell übernommen hatte, verkauft er seine erworbene Herrschaft an seinen Bruder, den Eichstätter Bischof Albrecht II. (von Hohenrechberg). Dollnstein gehört von 1440 bis 1803 zum Hochstift Eichstätt.
Der Eichstätter Bischof Albrecht II. (von Hohenrechberg) erwirbt Burg, Markt und Pfarrei Dollnstein für 9000 Gulden.
Dollnstein liefert jährlich an das Kloster Rebdorf den großen Getreidezehnt mit über 500 Metzen Korn und Weizen. Der Zehnt, der ursprünglich dem Bistum Eichstätt gehört, kommt durch Tausch und Handelsvertrag an das Kloster Rebdorf.
Der Eichstätter Bischof Wilhelm (von Reichenau) lässt Dollnstein befestigen. Es ist unklar, ob es sich dabei um die Neuerrichtung einer Befestigung handelt oder lediglich um eine Verstärkung der Befestigung.
Aus einer Urkunde des Eichstätter Diözesanarchivs geht hervor, dass Dollnstein ein Siechenhaus besitzt.
Dollnstein, Mörnsheim, Nassenfels, Kipfenberg und Arnsberg sind jeweils Sitz eines Hochgerichts des Hochstifts Eichstätt.
Als erster bekannter Schulmeister für Dollnstein wird Georg Bettendorfer genannt, der außerdem noch den Dienst des Mesners und Gerichtsschreibers versieht.