Obwohl Bischof Konrad von Thüngen erst seit kurzem sein Amt innehat, hält er sich so, dass sich niemand über ihn beklagen kann. Wenn einer seiner Amtmänner oder Diener die Ritterschaft ungerecht behandelt, wendet er dies ab. Er handelt so, dass die Ritterschaft nicht ungerechtmäßig belastet wird. Ebenso fordert er die Dienste seiner Amtsmänner, Diener und Ritterschaft nur an, wenn diese auch wirklich für das Hochstift benötigt werden. Jedoch missfällt es vielen, dass der Bischof dem Schwäbischen Bund beitritt, dem seit langem auch schon das Erzstift Mainz, das Hochstift Bamberg, die Landgrafschaft Hessen, die Markgrafschaft Brandenburg und andere benachbarte Fürsten angehören. Er tut dies jedoch, um seine Ritterschaft und Untertanen zu schützen. Denn durch den Frieden, der auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) beschlossen wurde, ist es dem Schwäbischen Bund nicht möglich, gegen die Ritterschaft vorzugehen.
Nach dem Tod Herzog Georgs des Reichen (Jorgen von Bairn) und der Veränderung des Herzogtums Württemberg (wirtemberg) wird dem Hochstift Würzburg etwas zum Trost empfohlen. Bischof Konrad von Thüngen empfängt seine Regalien von den Kurfürsten zu Worms (wormbs).
Etliche schreiben ihre Ämter auf, die der Bischof gerne haben würde.
Sollte jemand den Bischof verunglimpfen, will er auf seine Herkunft schwören, dass ihm keine Unzulänglichkeiten vorgeworfen werden können.
Der Kaiser ersucht Bischof Konrad von Thüngen mehrmals dem Schwäbischen Bund beizutreten. Den Bischof kann einen Beitritt nicht umgehen. Dies ist zum Besten für Land und Leute, da der Schwäbische Bund der Reichsordnung und dem Landfrieden unterworfen ist, weshalb er nicht gegen die fränkische Ritterschaft vorgehen kann.
Bischof Konrad von Thüngen stammt aus einer Adelsfamilie und möchte der Ritterschaft soweit förderlich sein, wie ihm als Fürst des Heiligen Römischen Reiches zusteht. Er möchte sich mit der Ritterschaft gut stellen und in ihrem Sinne handeln. Er muss ich jedoch auch selbst vor Schaden schützen, weshalb es ihm leid tut, sollte er nachteilhaft für die Ritterschaft handeln.
Der Bischöfliche Rat Konrads von Thüngen rät ihm, die Ausrufung der Ritterschaft, einen Rittertag zu Schweinfurt zu veranstalten, zu verschriftlichen und ihnen zukommen zu lassen, damit die gemeine Ritterschaft rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt wird.
Bischof Konrad von Thüngen wird darüber unterrichtet, was die Ritterschaft auf dem Rittertag zu Schweinfurt beschließt. 1. Es wird beschlossen, den Gemeinen Pfennig als Abgabe einzuführen. Dadurch entsteht eine Pflicht diesen abzugeben. Details über Einnahme und Verwendung sind ungeklärt.
2. Man soll es unterlassen, die Ritterschaft durch Mandate von ihrem Dienst abzubringen. Falls dieser Dienst entzogen werden sollte, wird der Zusammenhalt des Adels gefährdet.
3. Die Ritterschaft möchte von den Fürsten und Herren, denen sie dienen, geachtet und miteinbezogen werden. Da ihnen viel von diesen genommen wird, haben sie das Recht darauf, sich zu vereinen.