Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigt die Freiheit und Ordnung der Seiler. Da sein Hofmeister auf Grund seiner sonstigen Arbeiten die Aufsicht darüber nicht ausüben kann, ernennt der Bischof Oswald von Weiler (oswalten von weiler) als seinen Oberschultheiß des Hochstifts Würzburg (wirtzburg). Dieser und dessen Erben sollen die Richter und Sprecher der Brunderschaft der Seiler sein. Sie bekommen das Amt als Mannlehen verliehen.
Herr Philipp von Weinsberg (Philips von Weinsperg) und Oswald von Weiler aus Gaukönigshofen (Königshofen) streiten sich über den Weinausschank, die Schankstätte, den Zugang, die Zinsen am Galgenberg und das Ein- und Auslassen. Bischof Lorenz von Bibra schlichtet den Streit.
Philipp von Weinsberg und Oswald von Weiler wollen sich nach der Aussage von Bischof Lorenz von Bibra nicht vertragen. Jeder besteht auf seinen Vorteile und Rechte in Gaukönigshofen gesteht dem anderen nichts zu, weshalb es zwischen den beide Parteien zu Unfrieden und einer Fehde kommt. Die Angelegenheit wird durch den Markgrafen Friedrich von Brandenburg-Kulmbach und Brandenburg-Ansbach geklärt.