Bischof Johann von Brunn verschreibt den eben genannten Pfandnehmern [den Familien Fuchs von Haßfurt, von Lichtenstein, Zoller, von Schaumberg, Marschall von Raueneck, von Altenstein, Truchsess zu Brenhausen, Truchsess zu Wetzhausen, von Sternberg. Rotenhan, Humprecht, Fulbach, Schott von Schottenstein, von Schweinshaupten und von Waldenfels] 6492 Gulden auf 13 Jahre.
Bischof Johann von Brunn verschreibt die erledigten Ämter Ebern und Seßlach den Brüdern Eckhard, Wilhelm und Peter Schweigerer (Eck, Wilhelm vnd Peter den Swaigeren gebruderen) für 8400fl für einen jährlichen Zins von 840fl auf zehn Jahre und verbürgt ihnen das Rechtsgeschäft.
In der Stadt Ebenhausen fallen Baumaßnahmen (unbaw) an. Bischof Johann von Brunn überschreibt daher der Bürgerschaft von Ebenhausen das Ungeld, den Wegzoll am Tor und die Bede der Wüstung Luebach(wusterung luebachs), damit die Bürger die Baumaßnahmen finanzieren können.
Im Jahr 1430 haben die oben genannten pfandnehmenden Familien elf Jahre ihres dreizehnjährigen Dienstes abgeleistet. Im selben Jahr nimmt die Stadt Ebern großen Schaden durch eine Feuersbrunst, weswegen Bischof Johann von Brunn die Pfandnehmer zusätzlich zu den verbleibenden zwei Jahren um vier weitere verpflichtete und die Stadt von Bede und Steuer befreite, damit die Stadt wieder aufgebaut werde.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Apel von Lichtenstein (Apel v. Liechtenstain) die Hälfte des Ungelds von Ebern für 500 Gulden.
Zusätzlich verschreiben Bischof Johann von Brunn und sein Domkapitel dem Apel von Lichtenstein die gesamte Bede für 600 Gulden und stellen dafür einen Brief aus.
Bischof Johann von Brunn erhöht den Pfandschilling auf dem Ungeld zu Ebern um 100 Gulden.
Bischof Johann schuldet Erkinger von Schwarzenberg (Erckinger von Swartzenberg) 5000 Gulden und versetzt ihm dafür Schloss, Stadt und Amt Ebenhausen (Sloss, statt vnd ambt Ebenhausen), sowie 10 Gulden järhlicher Zinsen im Dorf Heustreu (Haistrai).
Im selben Jahr 1437 erhöhte Bischof Johann die Pfandsumme auf das Amt Ebenhausen und die Grundzinsen von Heustreu um 1800 Gulden auf 6800 Gulden.
Georg von Bibra ist mit einer Tochter Wilhelm Schweigerers (Wilhelm Schwaigerer) verheiratet und erbt durch sie ein Drittel der oben genannten Verpfändung der Ämter Ebern und Seßlach, weswegen er von Bischof Johann von Brunn einen Revers erhält.