In dieser Zeit, wahrscheinlich wegen der drohenden Kriege und Aufstände, die selten die alte Ordnung bestehen lassen, werden viele qualitativ schlechtere Münzen von außen nach Franken eingeführt und vor Ort gegen diese mit höherem Silbergehalt getauscht. Die getauschten Münzen werden hierauf wieder eingeschmolzen. Markgraf Albrecht I. von Brandenburg (Marggraue Albrecht von Brandenburg), Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und der Stiftspfleger in Bamberg (und der pfleger zu Bamberg) schicken ihre Räte nach Kitzingen (Kitzingen). Diese beschließen einheitlich neue Silbermünzen prägen zu lassen, nämlich Schilling, Pfennige und Heller. Diese sollen von nun an verwendet werden, während die fremden Münzen verboten werden sollen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg prüft die geprägten Münzen und ermahnt die anderen zwei Fürsten, Albrecht I. von Brandenburg und Bischof Anton Rotenhan (fursten Brandenburg vnd Bamberg), die Vereinbarung einzuhalten. Dieser Aufforderung kommt man nicht nach. Die brandenburgischen Münzen haben ein Fünftel weniger Gewicht als die würzburgische Mark. Die Vereinbarung wird hierauf gekippt.
Viele Jahre sind schwarze Münzen in einigen Städten und bei einigen Fürsten und Herren im Umlauf. In dieser Zeit gibt es Geiz und Schwankungen, was dazu führt, dass Münzen mit geringerem Wert geprägt und in Umlauf gebracht werden. Es gibt viele Würzburger Schilling und andere Münzen, die in ihrem Wert durch Abfeilen oder mithilfe ätzender Flüssigkeiten gemindert werden. Viele Münzen werden eingeschmolzen und zu anderen Münzen gemacht, mit denen größere Gewinne erzielt werden können. Zudem beginnen der Bischof von Bamberg und die Markgrafen von Brandenburg Schilling, Pfennige und Heller zu prägen, wobei sie sich nicht an die in Kitzingen (Kitzingen) geschlossene Vereinbarung von 1443 mit Bischof Gottfried Schenk von Limpurg halten. Bischof Anton von Rotenhan lässt in Bamberg auch schwarze Münzen prägen.
Die Beteiligten des Konflikts kommen vor Bischof Anton von Rotenhan in Bamberg (Bamberg) zusammen. Es kommt zu einem Urteil bezüglich der Uneinigkeiten durch den Herzog von Sachsen, Friedrich II., und dessen Räte. Die vorangegangene Fehde und der Krieg gelten als beendet. Alle Gefangenen werden freigesprochen. Die Uneinigkeiten mit dem Landgrafen in Thüringen (duringen) werden ebenfalls geschlichtet.
Gemeinsam beschließen der Bamberger Bischof, Anton von Rotenhan, und Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Jorg von Hennenberg) eine Abmachung zwischen dem Würzburger Bischof, Gottfried II. Schenk von Limpurg, dem Herzog von Sachsen, Wilhelm III. dem Tapferen (Hertzog wilhelmen zu Sachsen) sowie dem Landgrafen von Hessen, Ludwig I. (Landgraf Ludwigen zu Hessen). Diese besagt, dass es zu einem Waffenstillstand, der Fehde und Feindschaft, vom zweiten Februar bis zum 25. April kommt. Die Kriegsknechte sollen nach ihren Gelübten und Eiden, die Bürger und Bauern nach ihren Bürgschaften die angefallenen Forderungen und das bis dahin unbezahlte Geld aufgrund von Atzungen, Schatzungen, Brandschatzungen in den Zeiten des Friedens nicht einfordern. Die 400 Gulden, die Hildburghausen (Hilpurghausen) abgibt, und 500 Gulden, die durch Brandschatzung angefallen sind, sollen Graf Georg ausgehändigt werden. Das Gebot, das Würzburg (wirtzburg) gegenüber der Zent Königsberg (konigsberg) getätig hat, bleibt im Waffenstillstand bestehen. Zudem soll mit der Zent nach altem Recht gehandelt werden. Um eine Urfehde zu vermeiden, soll Würzburg Sachsen (Sachsen) in der Zeit des Friedens das Zollzeichen geben und einen Gulden Zoll einnehmen lassen. Auch die Döfern Holzhausen (haltzhausen) und Leutershausen (leuttershausen) sollen in dieser Zeit ihre Uneinigkeiten ruhen lassen. Das gleiche gilt für das Dorf Nazza (Nassa). Dennoch sollen die genannten Dörfer die Zent besuchen lassen. Würzburg soll die Forderungen an die von Eberstein (Eberstain), wegen des Schlosses Steinach a. d. S. (Steinach), vorerst bleiben lassen. Nach Ende des Waffenstillstands, sollen die Gerechtigkeiten der Betroffenen, die sich in der Zeit ereignet haben, nicht unwirksam gemacht werden können.
Der Bamberger Bischof Anton von Rotenhan und der Eichstätter Bischof Johann III. von Eych schließen in Bamberg (Bamberg) zwischen dem Herzog von Sachsen, Wilhelm III. dem Tapferen (Hertzog wilhelmen zu Sachsen), und etlichen vom Adel einen Vertrag. Der Vertrag besagt, dass die Fehde als beendet gilt, die Gefangenen durch eine alte Urfehde freigesprochen und alle Atzungen, Schatzungen, Brandschatzungen, vertragliche Bindungen, unbezahlte Gelder sich nicht gegenseitig vorgehalten werden sollen.