Kurfürst Herzog Friedrich von Sachsen (Friderich von Sachsen) schreibt Bischof Lorenz von Bibra, er habe seiner Ritterschaft zu Coburg (Coburgischen) erlaubt ,auf den Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) zu reiten, wofür er und sein Bruder großen Dank verdienen. Er schreibt auch, dass sie unter sich eine Steitmacht mit über 2000 Pferden versammelt haben, die sich ihnen mit Leib und Gut verpflichtet haben.
Bischof Lorenz von Bibra erschein nicht zum Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim), sondern schickt seine Räte und Domherren Peter von Aufseß (pettern von aufses) und Matthias von Herbilstadt (Herbilstat). Die Räte teilen der versammelten Ritterschaft mit, dass der Bischof nicht erscheint.
Etliche Ritter des Ritterkantons Steigerwald (Staigerwalds) geben dem Bischof eine Antwort. Etliche von ihnen sind dem Hochstift Würzburg ohne Mittel zugehörig und erbieten sich, der Einladung des Bischofs nach Würzburg (wurtzburg) zu folgen. Etliche andere sind dem Hochstift Bamberg (Bamebrg) und den Markgrafen von Brandenburg verwandt, gegen die sie Beschwerden haben. Sie wollen selbst versuchen ohne den Bischof von Würzburg einen Austrag mit den beiden anderen Fürsten zu erlangen. Andere wiederum wollen zu Würzburg erscheinen und sich mit dem Bischof einigen.
Die beiden Gesandten des Bischofs entschuldigen sich für sein Nichterscheinen auf dem Rittertag zu Bad Windsheim und richten aus, dass dies nicht seine Absicht wäre. Er erklärt sich dazu bereit, die Mägel und Gebrechen der zum Hochstift Würzburg gehörigen Ritterschaft zusammen mit seinem Domkapitel zu hören und ihnen alle Billigkeit zu erweisen. Dafür lädt er sie nach Würzburg (wurtzburg) ein, wo sie ihre Mängel und Gebrechen ihm und dem Domkapitel vortragen können. Dort würde er sie auch verpflegen. Er würde die Gebrechen nicht nur als ihr Herr hören, sondern auch als ein Adliger aus Franken, der mit vielen aus dem Adel blutsverwandt ist. Er hofft, dass Grafen, Herren und Ritterschaft sich ihm ebenso treu erzeigen, wie dies auch ihre Vorfaren getan haben.
Die Ritterkantone Baunach (Baunach) und Rhön-Werra (Ron vnd wern) erbieten sich, zum angesetzten Tag in Würzburg (wurtzburg) zu erscheinen. Dafür erbitten sie Geleit, welches ihnen schriftlich zugesichert wird.
Die Ritter aller Orte wollen die Fürsten darum bitten, ihre Räte zu ihnen zu verordnen, denen sie ihre Bitten vortragen und um einen rechtlichen Austrag bitten möchten. Sie gehen auch zu den Fürsten, nur nicht zum würzburgischen (wurtzburgischen).
Die Gesandten des Bischofs von Bamberg (Bamberg) und des Markgrafen von Brandenburg (Brandenburg) erscheinen vor den Gesandten aus Würzburg (wurtzburgischen) und berichten ihnen, dass die Ritterschaft dazu bereit ist, einen Frieden aufzurichten, Missbräuche und Untaten abzutun und dies auch umzusetzen, was ohne einen rechtlichen Austrag nicht geschehen wird. Die Ritterschaft bittet die beiden Fürsten miteinander zu verhandeln, wenn sie sich zu diesem Anlass treffen.
Die würzburger (Wurtzburgischen) Gesandten sagen, sie seien zu den vier zum Hochstift Würzburg (wurtzburg) gehörigen Orten gegeangen, von denen drei ihrer Aufforderung, nach Würzburg zu kommen, angenommen haben. Der vierte Ort sagt schließlich auch zu. Die Gesandten sollen sich an die Vereinbarung der Fürsten zu Iphofen (Jphofen) halten und sich auf keine Verhandlungen einlassen.
Das Ritterkanton Odenwald (ottenwalt) nimmt das Angebot des würzburger Bischofs an und will seine Gesandten nach Würzburg (wurtzburg) schicken, um dort ihre Mängel anzuzeigen.
Die würzburger (wurtzburgischen) Räte halten sich an ihren Auftrag, die Beschwerden der Ritterschaft anzuhören. Sie sollen sich an ihre Verträge halten und sich mit der Reformation von Geistlichen und Weltlichen Gerichten einverstanden erklären.