Da die nach Graf Poppo VII. von Henneberg (graff Boppen von Hennenberg) bennanten, weltlichen Städte Bad Kissingen (Kissingen), Rottenstein (Rottenstein), Steinau an der Straße (Steinaw) und Königshofen (Konigshofen) nicht mehr Lehen des Hochstifts sind, gab es wenig Kontakt zwischen Bischof Manegold von Neuenburg und Markgraf Ottot V. von Brandenburg (Marggrauen Otten dem langen zu Brandenburg). Graf Heinrich Stahelberg (graff Heinrichen von Stahelberg) verhandelt zwischen den beiden einen Vertrag aus, welcher beinhaltet, dass der Bischof dem Markgrafen die Stadt Bad Kissingen, das Schloss Steinau, das Schloss Rottenstein und die Stadt Königshofen zu Lehen gibt und der Markgraf dafür dem Bischof 4000 Mark Silber gibt.
Von den Hellern entsprechen 36 einem Lot. Die gemischte Mark enthält drei Lot Silber. Geprägt ist eine Fahne.
Auch der Münzmeister wird von Lorenz von Bibra bezahlt. Er erhält zwei Pfund der feinen Mark Schilling, dreineinhalb Pfund der feinen Mark Pfennige und fünfeinhalb Pfund der Mark Heller.
Bischof Lorenz von Bibra ernennt Georg Thaer von Vlin (Georgen Thaer von Vlin) zum Münzmeister und einigt sich mit ihm, dass er genau darauf achten soll, dass das Bleikorn in allen Proben abgezogen wird. Von den Schillinge werden 103 Stück pro gemischter Mark hergestellt. Sie enthalten genau sieben Lot Silber. Von den Pfennigen entsprechen 29 Stück einem gemischten Lot. Die Mark enthält genau fünf Lot Silber. Von den Heller entsprechen 26 Stück einem gemischten Lot. Die Mark enthält drei Lot Silber.
Bischof Lorenz von Bibra trifft sich in Bamberg mit Bischof Georg IV. Fuchs von Rügheim. Sie beschließen, dass keine anderen Münzen erlaubt sind, als die der vier Kurfürsten am Rhein: Die Gulden des Pfalzgrafen Philipp (pfaltzgraue Philipsen), die in Neumarkt in der Oberpfalz (Newenmark) geprägt werden, die Münzen des Herzogs Albrecht von Sachsen ( Herzogen von Sachsen Marggraue Albrechten), die von Kurfürst Sigmund von Österreich (Herzoge Sigmunden von Osterreich), von Herzog Otto V. von Bayern (Herzoge Oten von Bairen) und die Friedrichs V. von Brandenburg (Fridrichen von Brandenburg). Außerdem sind die Gulden der Herren von Weinsberg (Weinsperger) zu Basel (Basel), Frankfurt (Franckfurt) und Nördlingen (Nördlingen) geprägt, sowie Königssteiner Münzen (Kunigstainischen), geprägt in Nürnberg (Nurenberg), Köln (Cölner) und Werder (werder), akzeptiert. Solange das Gewicht gleich bleibt, hat die Mark 18,5 an Goldgewicht, die gemischte Mark dreieinhalb an Goldgewicht in Silber und zwei an Goldgewicht in Kupfer. Von diesen Gulden entsprechen nicht mehr als 107 Stück eineinhalb Kölner Mark (Colnisch mark). Bei großen Zahlungen werden 108 Stück zugelassen. Beide Bischöfe lassen Gewichte herstellen, um die Münzen zu überprüfen und zu vergleichen. Bischof Lorenz erlässt in diesem Sinn eine Ordnung für das Hochstift Würzburg.
Die Goldmünzen sollen im Feingehalt denen der Kurfürsten am Rhein entsprechen. Pro Schlagschatz soll der Münzmeister von jeder Mark einen viertel Gulden bekommen. Vom Gold des Bischofs, das zu Münzen verarbeitet wird, bekommt der Münzmeister von jeder Mark so viel, wie die Münzmeister in Nürnberg (Nurenberg) bekommen. Bei der Produktion entstehende Metallreste fallen dem Münzmeister zu. Die Silbermünze soll nach einem genauen Feingehalt hergestellt werden, in den Proben soll das Bleikorn abgezogen werden. Von den Schilling sollen 103 Stück einer gemischten Mark entsprechen und genau sechs Lot und drei Quinten Silber enthalten. Von den Pfennigen sollen 29 Stück einem gemischten Lot entsprechen, die Mark soll vier Lot und drei Quinten Silber enthalten. Von den Hellern entsprechen 36 Stück einem gemischten Lot, die Mark enthält zwei Lot und drei Quinten Silber. Für jeden Schlagschatz an Silbermünzen soll der Münzmeister einen goldenen Schilling erhalten.
Bischof Konrad von Thüngen erlässt im Gebiet des Hochstifts eine Warnung, dass die Kur-Batzen (Curerbatzen) zu gering und den anderen Zahlungsmitteln nicht gleichzusetzen sind.