Die beiden Gesandten des Bischofs entschuldigen sich für sein Nichterscheinen auf dem Rittertag zu Bad Windsheim und richten aus, dass dies nicht seine Absicht wäre. Er erklärt sich dazu bereit, die Mägel und Gebrechen der zum Hochstift Würzburg gehörigen Ritterschaft zusammen mit seinem Domkapitel zu hören und ihnen alle Billigkeit zu erweisen. Dafür lädt er sie nach Würzburg (wurtzburg) ein, wo sie ihre Mängel und Gebrechen ihm und dem Domkapitel vortragen können. Dort würde er sie auch verpflegen. Er würde die Gebrechen nicht nur als ihr Herr hören, sondern auch als ein Adliger aus Franken, der mit vielen aus dem Adel blutsverwandt ist. Er hofft, dass Grafen, Herren und Ritterschaft sich ihm ebenso treu erzeigen, wie dies auch ihre Vorfaren getan haben.
Die Ritterschaft bittet die drei Fürsten, dem Kaiser in ihrem Namen eine Fürschrift zu übergeben. Da jedoch die Gesandten des Ritterkantons Gebirg (gebirgs) keine vollkommene Befugnis für Entscheidungen haben, wird ein anderer Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) angesetzt. Bis zu diesem Tag wollen sie sich überlegen, was sie dem Kaiser antworten wollen. Sie bitten den Kaiser um Verständnis für den Aufschub.
Bischof Lorenz von Bibra schreibt der versammelten Ritterschaft zu Münnerstadt (Munerstat) und entschuldigt sich für sein Nichterscheinen beim Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim). Seine Begründung ist, dass er sich mit ihnen bereits vor drei Jahren auf dem Rittertag zu Bad Windsheim bezüglich etlicher Mängel und Gebrechen verglichen hat. Er und sein Domkapitel haben ihre Beschwerden vernommen und bezüglich der geistlichen und weltlichen Gerichte bereits mehr getan als gefordert war, was die Ritterschaft auch dankbar angenommen hat. Er will sich an den Vertrag, der zwischen ihren Vorgängern geschlossen wurde, halten. Da ihn die Ritterschaft jedoch wegen derselben Sachen erneut nach Bad Windsheim beordert, hält er es nicht für nötig, ihrer Bitte nachzukommen. Außerdem möchte er mit niemandem verhandeln, der kein Angehöriger des Hochstifts ist. Daher bittet er die Ritterschaft darum, bei dem alten Vertrag zu bleiben und sich nicht von andern zu ihrem Nachteil verführen zu lassen.
Das Ritterkanton Rhön-Werra (Ron vnd wern) antwortet Bischof Lorenz von Bibra auf sein Schreiben, in dem er sich für sein Nichterscheinen zum Rittertag zu Bad Windsheim entschuldigt. Sie schreiben, dass sie sich nicht daran erinnern könnten, dem Bischof eine Antwort übermittelt zu haben, in der sie sich dankbar für den Austrag ihrer Beschwerden gezeigt hätten. Ihrer Meinung nach sind ihre Beschwerden bei weitem nicht bereinigt, was sich aus den Beschwerdeartikeln, die sie dem Bischof zugeschickt haben, entnehmen lässt. Die angesprochenen Änderungen des Bischofs sind der Ritterschaft eher nachteilig als gnädig. Sie haben ihre Verbündeten im Ort dazu befragt und niemand sei der Meinung, ihre Beschwerden seien verringert worden, besonders nicht die bezüglich der Gerichte. Es sind seit ihrer letzten Beschwerde eher noch mehr Beschwerden dazu gekommen, weshalb es ihnen nicht gefällt, dass sich der Bischof auf ihre Vorgänger und alte Verträge beruft. Abgesehen davon, dass der Bischof die zum Hochstift gehörigen Ritter einzieht, gibt er ihnen keine Antwort auf ihre Forderungen.
Die Ritterschaft schreibt Bischof Konrad von Thüngen auf dem Rittertag zu Bamberg (Bamberg), dass sie einen weiteren Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) veranstaltet. Sie bitten ihn darum, mitsamt seines Domkapitels dort hinzukommen, um mit ihnen zu verhandeln.
Die Bischöfe der drei Hochstifte Würzburg (Wirtzburg), Bamberg (Bamberg) und Eichstätt (aistat) beschließen, dass sie ihre Räte und zwei Kapitelsherren aus ihren Domkapitel auf den Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) schicken, um zu beratschlagen, was sie der Ritterschaft auf ihre Werbung antworten sollen.
Die Bischöflichen Räte und jeweils der Domdechant und ein Domherr des Domkapitels der drei Hochstifte Bamberg (Bamberg), Würzburg (Wirtzburg) und Eichstätt (aistat) treffen sich, um sich zu besprechen. Damit auf dem Rittertag zu Bad Windsheim jedoch keine Fortschritte gemacht werden, ist es den Fürsten nicht nötig, der Ritterschaft auf ihr Werben zu antworten. Sollten sie jedoch einen weiteren Rittertag ausrufen, zu dem sie die Fürsten einladen, sollen sie sich dermaßen erzeigen, dass es den Fürsten entgegenkommt.
Laut der Ritterschaft sei es nötig, dass, wenn sie einen neuen Rittertag ansetzen, die Fürsten dort persönlich erscheinen. Man einigt sich jedoch darauf, dass die Fürsten ihre Räte und deren Domkapitel Gesandte schicken, um sich anzuhören, was die Ritterschaft zu sagen hat. Dadurch käme es zu weniger Auseinandersetzungen. Die Gesandten sollen dann das Vorgetragene an ihre Fürsten und Domkapitel weitergeben.
Sollte die Ritterschaft auf dem angesetzten Rittertag einen neuen Vertrag oder eine neue Einigung formulieren und beschließen wollen, so sollen die Fürsten und Domkapitel Zeit zum beratschlagen bekommen, was sie der Ritterschaft darauf antworten.
Ein Bündnis der Ritterschaft wäre den Fürsten nachteilig, wie sich durch den Schriftverkehr unter ihnen gezeigt hat. Jeder Fürst soll sich mit seiner jeweiligen Ritterschaft in Verbindung setzen, ihre Beschwerden anhören und diese versuchen abzuwenden.