Die Grafen von Henneberg widersprechen der Übergabe von 1298, da der Hof in Bundorf (Buntdorf) ihnen verpfändet gewesen sei. Deshalb wird zwischen ihnen und Bischof Andreas von Gundelfingen ein Vertrag abgeschlossen.
Wendehorst, Alfred (Hg.): Tabula formarum curie episcopi. Das Formularbuch der Würzburger Bischofskanzlei von ca. 1324 (Quellen und Forschungen zur Geschichte des Bistums und Hochstifts Würzburg 13), Würzburg 1957.
Hennebergisches Urkundenbuch, Bd. 1: Die Urkunden des gemeinschaftlichen Hennebergischen Archivs zu Meiningen von 933-1330, hg. v. Karl Schöppach, Meiningen 1842.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Da Konrad von Hohenlohe-Braunecks Witwe Anna Forderungen auf dem Amt Reichelsburg (Raigelberg) stehen hat, verweist sie der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn an Bischof Gerhard von Schwarzburg.
Anton von Brunn kommt wegen etlicher Vergehen in Haft und verzichtet in einer Urfehde schriftlich auf alle seine Rechte und Forderungen an Burglauer (Burcklaur) und stellt diese wieder dem Hochstift Würzburg zu.
Kaspar von Buchenau (Buchenaw) wird mit dem Hochstift Würzburg wieder vertragen. Von diesem Vertrag sind ebenfalls betroffen die Orte Lindheim (Lindhaim), Rendel (Rendel) und Gelnhausen (Gailnhausen).
Gottschalk von Buchenau (Buchenaw) wird wegen einer Forderung gegen Bischof Rudolf von Scherenberg vertragen. Dieser verpflichtet sich zur Zahlung von 600 Gulden.
Georg Büchelberger (Buchelberger) wird wegen seiner Forderung gegen Bischof Rudolf von Scherenberg vertragen.
Die von Thüngen (Thungen) sollen ihre Schafe in Büchold nicht auf den Grund der würzburgischen Untertanen treiben.
Georg von Buchenau (Buchenaw) beginnt wegen seines Knechts Jobst Koch (Koch) eine Fehde gegen Bischof Lorenz von Bibra und wird mit diesem vertragen.
Jobst Koch (Koch) erhebt wegen der Verpflegung von Philipp Schubert (Schuwert) aus Dettelbach (Detelbach) erneut eine Forderung und wird vertragen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt die Ritter Valentin von Münster (Munster) und Johann Zobel von Giebelstadt (Gibelstatt) mit seinem Kanzler Johann Brief (Brieff). Brief soll den Rittern sein Drittel an den Milzschen Lehen (diese waren nach Ortholf von Milz' Tod als letztem seines Geschlechts an das Hochstift heimgefallen) erblich zustellen. Die beiden Ritter sollen Brief und seinen Erben im Jahr 1552 zunächst 1200 Gulden in grober Münze geben, und dann jährlich 25 Gulden von insgesamt 500 Gulden, bis der Rechtsstreit wegen des Spielhofs (spilhoffs) zwischen Martin von Rosenau (Rosenaw) und Valentin Schott aus Karbach (Schott von Carbach) einerseits und dem Hochstift andererseits gelöst wird. Falls das Hochstift Würzburg verliert, sind die beiden Ritter zu keinen weiteren Zahlungen mehr verpflichtet; falls das Hochstift Recht bekommt, sollen sie mit den Zahlungen fortfahren. Falls sich aber die beiden Ritter mit Rosenau und Schott vertragen, soll Brief das Drittel den Rittern und diese dafür Brief's Ehefrau Anna Rüd (Rudin) eine Goldkette im Wert von 50 Gulden geben. Brief und seine Erben sollen dann an den Milzschen Schulden schadlos gehalten werden.