Es besteht die Nachfrage nach einer Einigung oder einem Bündnis während die Verhandlung in Schweinfurt (Schweinfurt) stattfindet. Auch soll bei dieser Verhandlung ein Hauptmann gestellt werden, welchem die Grafen, Herren und Es gibt Beschwerden über die Entscheidungen und Bündnisse des Rittertags zu Schweinfurt vonseiten des Bischofs. Die Wahl eines Hauptmannes und die Verpflichtung der Grafen, Herren und Ritterschaft diesem gegenüber ist von Nachteil für Bischof und Domkapitel. Als Stiftsverwandte haben sie kein Recht zur Wahl von Hauptleuten.
Der Bischof wünscht, dass die Ritterschaft sich nicht von ihren Verpflichtungen abbringen lässt, sondern sich gemäß ihrer Position als Untertanen zum Hochstift bekennen, wie es bereits ihre Vorgänger getan haben. Die Ritterschaft soll keine Hauptmänner wählen oder Bündnisse eingehen. Wenn dem nachkommen, verhalten sich Bischof und Domkapitel ihnen gegenüber ehrlich und freundschaftlich.
Die Ritterschaft von Münnerstadt (Munerstat ) gibt als Antwort, dass Bischof und Domkapitel ihren Vertrag falsch verstanden hätten. Der Vertrag richtet sich nicht gegen diese, woran kein Zweifel besteht.
Die Gesandten des Bischofs nehmen die Antwort der Ritterschaft an. Sie zweifeln jedoch an der Vertrauenswürdigkeit der Ritterschaft gegenüber Bischof und Domkapitel.
Die Bischöfe von Bamberg (Bambergk), Georg Schenk von Limpurg, und Würzburg (Wurtzburg), Lorenz von Bibra, kommen in Haßfurt (Hasfurt) zusammen, um eine Einigung zu beschließen, welche sie an ihre Domkapitel schicken.
Auf den Versammlungen der Ritterschaften werden Bündnisse geschlossen und Hauptmänner bestimmt, was wiederum den beiden Bischöfen Würzburgs und Bambergs nachteilig ist. Bamberg (Bamberg) soll deshalb Gesandte seiner Räte und seines Domkapitels zu der Versammlung der Ritterschaft schicken, damit diese Auskunft darüber geben, dass die dort beschlossenen Vereinbarungen dem Bischof nicht schaden sollen. Aufgrund ihrer Billigkeit und ihren Verwandschaftsverhältnisse gebührt ihnen dies nicht.
Wird dies nicht angenommen und weiter verhandelt, soll jeder der drei Fürsten angeben, welche vertraglichen Pflichten sie aus triftigen Gründen nicht einhalten. Sollte einer der Fürsten sich diesem Vorhaben nicht anschließen wollen, wird keiner der anderen Fürsten dies tun und sich wie vor drei Jahren verhalten. Bamberg (Bamberg) soll dann versuchen die Markgrafschaft Brandenburg (Marggrafen) dazu zu bewegen dem Bündnis beizutreten, damit sie dann alle drei zusammen einen Abschied vereinbaren und unterschreiben. Wenn die Markgrafschaft Brandenburg ablehnt, sollen sich Würzburg (Wurtzburg) und Bamberg an den Abschied halten und diesen an ihre Domkapitel schicken.
Das Kapitel der geistlichen Fürsten soll ebenfalls Personen zu diesem Treffen schicken. Des Weiteren werden die Fürsten gebeten, allen Besuchern des Rittertages Geleit zuzusichern.
Bischof Lorenz von Bibra lässt den Bischof von Bamberg, Georg Schenk von Limpurg darüber unterrichten, dass es besser sei, wenn beide Bischöfe und ihre Domkapitel ebenfalls nach Bad Windsheim (windsheim) zum Rittertag kommen. Zudem sollen die Beschlüsse, die Sigmund von Thüngen (Sogmund von Thungen) bei ihnen vorgebracht hat, dort weitergebracht werden und diesen seien für die Bischöfe nicht günstig.
Der Bamberger Bischof Georg Schenk von Limpurg schreibt an die Ritterschaft im Stift Bamberg (Bamberg), die sich zu Kulmbach (Culmbach) versammelt hat. Er schreibt, dass die Grafen, Herren und die Ritterschaft einen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt), Schlüsselfeld (Schlusselfelt), Ebern (Ebern) und Mergentheim (Mergentheim) ausschreiben können. Dem Bischof liegt ezwas am Wohl der Grafen, Herren und Ritterschaft sowie ihrer Nachkommen. So sei in Schweinfurt zugestanden worden, dass die Ritterschaft einen Hauptmann einsetzen kann, dem sie Folge leisten sollen. Der Hauptmann soll im Hochstift geboren sein und ist diesem verpflichtet, zudem ist der Rittertag zu Kulmbach festgelegt worden. Wenn es Uneinigkeiten oder Streit gibt und diese dem Hochstift Nachteile entstehen lassen, möchten Bischof und Domkapitel, dass diese Angelegenheiten so gelöst werden, wie es seit langem üblich ist. Falls mit dem Hauptmann und dem Bündnis keine Einigung erzielt werden kann, soll versucht werden, das Problem anderweitig zu lösen, da der Bischof und das Domkapitel der Ritterschaft zugetan sind.