Bischof Lorenz von Bibra geht rechtlich gegen den Abt von Münsterschwarzach (Swartzach) vor, der die Bezahlung des Zehnten und der Kollekte verweigert. Schließlich werden beide Seiten vertragen.
Propst Johann von Allendorf (Johanns von allendorf), Landrichter Georg von Giech (Jorg von Gich), Marschall Konrad von Schaumberg (Conrad von Schaumberg) und Bartholomäus von Herbilstadt (Bartholmes von Herbilstat) schließen einen Vertrag mit Bischof Lorenz von Bibra, Abt Michael (Micheln) sowie dem Prior und Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach). Darin geht es um die noch ausstehende bischöfliche Kollekte, etliche zweifache Zehnte( auch duplex decima genannt), Schulden, die Hartung von Gnottstadt (Hartung von Gnotstat) an der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) hat, sechs Morgen Weingarten am Falter thor zu Dettelbach (dettelbach), die Richtung Schwarzach am Main liegen, das Fischhaus unterhalb von Hallburg (Halburg) und die dazu gehörigen Fischwasser, einen Weingarten am Berg vor Hallburg, den kleinen Heselbach und zwei Äcker jenseits des großen Heselbachs und den Wert der Weide am Fuß des alten berg.