Wenn der Bischof zu Würzburg und Herzog zu Franken seinen fürstlichen Aufgang vollzieht, dann soll der Erbtruchsess auf ihn warten, bis sich dieser an den Tisch gesetzt hat. Anschließend soll der Erbtruchsess ihm zwei silberne Schüsseln vortragen, welche ihm wiederum der Erbküchenmeister oder der Untertruchsess zuvor überreicht. Der Erbtruchsess empfängt sein Amt von einem Bischof zu Würzburg als Mannlehen.
Bischof Rudolf von Scherenberg leistet verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien: Die kaiserliche Kanzlei, der Hofmeister, der Erbmarschall, der Erbmundschenk, der Erbküchenmeister und der Erbkämmerer erhalten in Abwesenheit jeweils 60 Gulden. Der Erbmarschall fordert zusätzlich die Erstattung für die Bereitstellung eines Pferds. Für die Konzeption erhält der kaiserliche Sekretär Sixtus I. Ölhafen (hern Sixten Olhafen Serttar ) zehn Gulden. Der Schreiber des Regalbuchs und des Transkripts erhält acht Gulden. Gemäß der Bulle wird die kaiserliche Kanzlei für drei Mark Silber, die als Schimmer in das Pergament eingearbeitet werden, mit 18 Gulden bedacht. Die Erdung einer Mark Silber für Siegelwachs wird mit eineinhalb Gulden entlohnt. Die Torwächter lehnen eine Belohnung über 60 Gulden ab. Die Knechte, die den Teppich ausrollen, verlangen eine Bezahlung. Den Vorschlag über vier Gulden lehnen sie jedoch ab. Valentin von Walchenstein (her veit von Walchensteu) wird ebenfalls mit 60 Gulden bedacht, obwohl er nicht das Amt des Hofmeisters bekleidet. Die Spielleute erhalten zwei Gulden. Man kommt auf eine Gesamtsumme von 515,5 Gulden.
Bischof Konrad von Thüngen leistet verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien: Die kaiserliche Kanzlei, der Hofmeiser, der Erbmundschenk, nämlich Friedrich VI. Schenk von Limpurg (Schenck Friderich trilmpurg), der Erbküchenmeister, Philipp von Seldeneck (Philipsen von Seldeneck), der Erbkämmerer, den Grafen von Zorn (grafen von Zorn), und der Erbmarschall, Ulrich Marschall von Pappenheim (Vlrichen Marschalck zu bopenthen), erhalten jeweils einen gewissen Betrag in Gulden. Hinzukommen 60 Gulden für Ulrich Marschall von Pappenheim, der Bischof Konrad von Thüngen das Pferd stellt, auf dem er zu seiner Lehensverleihung reitet. Dieselbe Summe erhält Wilhelm von Wiesentau (her Weichau). Die Knechte des Erbmarschalls erhalten drei Gulden. Die kaiserlichen Herolde werden mit zwölf Gulden bedacht. Die Knechte, die an der Tapezerei mitwirken, erhalten vier Gulden. Während die Torwächter elf Gulden erhalten, erhalten die Kapläne sechs Gulden. Der kaiserliche Sekretär erhält 24 Gulden. Der Preis pro Siegel beträgt zwei Gulden. Die kaiserliche Kanzlei erhält für das Ausstellen und die Bestätigung der Regalien 50 Gulden und wird zusätzlich mit einem Trinkgeld von zehn Gulden bedacht. Die aufgewendete Gesamtsumme beläuft sich auf 568 Gulden.
In einem Wechsel möchte Bischof Konrad von Bibra das Dorf Erlabrunn von Philipp III. von Rieneck für das Stift Würzburg. Dagegen soll das Stift den Rieneckern aus den Einkünften des Amtes Gemünden leisten. Dieser Wechsel findet jedoch nicht statt. Von dem Wechsel wären laut der Nachtragshand Güter nicht betroffen gewesen, die Graf Anton von Isenburg-Büdingen-Ronneburg (Graffen Antonio von Eisenburg) im entsprechenden Raum als Lehen hält. Ebenso erwähnt die Nachtragshand im Zusammmenhang mit dem Landgericht (von wegen des Landgerichten) weitere Besitzungen, deren Bedeutung jedoch nicht klar ist. Dies sind: Erlabrunn (Erlepron), Weyersfeld (Weihersfelt), Schonderfeld (Scheutervelt), Michelau an der Saale (Michelaw), Schönrain am Main (Truchsessenampt Schonrain), Hofstetten (Hoffstetten), Massenbuch (Massenbuch), Halsbach (Halsbach), das Erbküchenmeisteramt (Erbküchenmaisterampt), Schönrain am Main (Schonrain), Kloster Hirsau (Hirsaw Closter).
Daraufhin hat Graf Philipp III. von Rieneck (Graue Philips von Rieneck) das Truchsessenamt von Bischof Konrad von Bibra empfangen und eine schriftliche Bestätigung bekommen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt leistet zu Bad Kreuznach (creutzenach) verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien: Der Hofmeister, der Kanzler, der Erbmundschenk, der Erbküchenmeister, der Erbmarschall und der Erbkämmerer erhalten zusammen über sechs Ämter verteilt für jedes dieser Ämter 60 Goldgulden, sodass man auf eine Gesammtsumme von 360 Goldgulden kommt. Wolfgang I. Marschall von Pappenheim (welf Marschalcken von Boppenheim) soll für die Beschaffung von Pferden 60 Goldgulden erhalten. Der Sekretär Johann Eber (prothonotari oder Secretarii Johan eber) soll 24 Goldgulden erhalten. Die kaiserliche Kanzlei soll 18 Goldgulden als Trinkgeld erhalten. Der Siegler soll für seine Arbeit und das verwendete Wachs sechs Goldgulden erhalten. Der kaiserliche Vizekanzler soll mit 60 Goldgulden, das entspricht je 10 Golggulden pro Amt, entlohnt werden.