Angaben bezüglich eines Zugs nach Regensburg (Regensburg), dort geleisteter Dienste und Ausgaben befinden sich in der Kammer.
Bischof Konrad von Thüngen hat einen Brief von Kaiser Karl V. aus Regensburg (Regensburg), der folgendes besagt: Ebenso wie seine Vorgänger, gilt auch für ihn und die geistlichen und weltlichen Angehörigen des Hochstifts, dass im Herzogtum Franken niemand persönlich oder mit seinem Hab und Gut vor einem anderen Gericht als dem Kaiserlichen oder dem Gericht des Bischofs belangt und angeklagt werden darf. Es sei denn, dass den Klägern gegen Recht und Gewohnheit des Stifts versagt wurde, dass er gegen eine andere Person im Hochstift und Reich Forderungen stellen darf. Das Hofgericht zu Rottweil (Rotweil) hat seine Untersassen vorgeladen und ermahnt, sich in Sachen Inurien, Schmach, Gewalten und dem Abbruch der Freiheiten nicht zu beschweren. Es wird so gehandhabt, dass der Kaiser die Freiheiten des Hofgerichts von Bischof Konrad in Rottweil nicht beschneidet. Die genannten Fälle von Schmach, Irrtümern und Angelegenheiten im Zusammenhang mit Gewalt werden auf Forderung des Hochstifts verhandelt. Die Strafe für Missachtung beträgt 100 Mark.
Über die beschriebenen Hofämter hinaus verteilt Bischof Konrad von Bibra zu Regensburg (Regensburg) weitere Geschenke für die offizielle Deklaration seiner Regalien: Der Reichsvizekanzler Johann von Naves (Johann von Naues Kay aht wie cantzlei ambts verweser) wird mit 70 Gulden bedacht. Johann Obernburger, der kaiserliche Sekretär (oberuburger kay aht Serretario), erhält ebenfalls 70 Gulden. Der Empfang der Regalien wird hingegen mit vier Gulden beziffert. Die Torwächter oder Portiers erhalten 20 Gulden. Die offizielle Deklaration der Regalien wird mit einer Zahlung von acht Gulden entlohnt. Abschließend werden sechs Gulden für die Andwendung des Kanzleirechts entrichtet.
Kaiser Karl V. schreibt aus Regensburg (Regensburg) den Ausschreibern der sechs Orte Graf Berthold von Henneberg (Graf Bertholden von Hennenberg), Graf Philipp III. von Rieneck (graf philipsen von Rineck), Graf Ludwig von Stolberg (Graf Ludwigen von Stalberg), Ritter Pankraz von Thüngen (pangratzen von Thungen Ritter), Heinrich von Wallenfels (Hansen von Wallenfels), Friedrich von Lentersheim (Friderichen von Lentersheim), Wolf von Velberg (wolfen von Velberg), Wolf von Crailsheim (Wolfen von Crailsheim) und Heinrich von Rotenhan (Hansen vom Rottenhan), dass er nichts lieber wolle als Frieden und Einigkeit im Heiligen Römischen Reich. Es kommt ihm allerdings so vor, als würden viele von ihnen vorbereitet darauf warten, von fremden Machthabern zum Krieg im Heiligen Reich angestiftet zu werden. Diese Annahme entnimmt er den Ereignissen des vergangenen Jahres.