Fries verweist für den jeweiligen Namen, Ordenszugehörigkeit und Gründungsdatum sämtlicher Klöster im Bistum Würzburg auf den liber privilegiorum.
Fries veweist für Einträge zum Domstift auf das Wort cloester.
Ein neu gewählter Bischof von Würzburg besitzt auf allen Stiften, Klöstern und andern Stätten des Bistums das Recht der ersten Bitte preces primaria.
Fries verweist auf die Stichwörter Closter und Fiscal in Bezug auf weitere geistliche Angelegenheiten
Stifte und Klöster zu Würzburg schließen sich zusammen zu einer Vereinigung (Bruderschaft oder Confraternitas).
Alle Leute und Güter, die innerhalb des Viertels um das Kloster St. Stephan, die St. Peter Kirche und das Kloster St. Agnes leben, fallen in den Gerichtsbezirk des sogenannten Steffansgerichts zu Sande (der Name leitet sich vom Namen des Vorstadtviertels, genannt Sand, ab). Dem Gericht steht stets der Abt von St. Stefan vor. Der Abt richtet ausschließlich in zivilrechtlichen Angelegenheiten, wovon ausdrücklich Verbrechen wie Totschlag, Diebstahl und Körperverletzungen ausgenommen sind. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bestätigt dem Kloster St. Stephan den Gerichtszwang. Die Nachtragshand fügt noch folgendes hinzu: der Abt des Klosters St. Stephan erhält irgendwann das Recht, das Gericht und die Nutzung dessen zu verkaufen. Zu einem Zeitpunkt verkauft ein Abt des Klosters das Gericht an den Stift zu Würzburg.
Bischof Rudolf von Scherenberg schickt einen Hilferuf an alle Geistlichen im Hochstift, ihn gegen die Einfälle der Türken zu unterstützen. Die Vorsteherin des Klosters Gerlachsheim (Gerlachshaim) weigert sich gegen die ersuchte Hilfe und legt ein Privileg des Papstes vor, dass bestätigt, dass sie und ihr Kloster von solchen Leistungen befreit sind. Bischof Rudolf von Scherenberg legt dagegen Beschwerde ein. Es kommt allerdings zu keiner Einigung und das Verfahren wird ad acta gelegt. Die Nachtragshand merkt folgende Orte an: Schönau (Schonaw), Schönrain am Main (Schonrain) und Schäftersheim (Schefftershaim).
Das Erzbistum Mainz fordert vom Kloster Gerlachsheim (Gerlachshaim) finanzielle Unterstützung (Subsidium). Bischof Lorenz von Bibra kann jedoch bewirken, dass diese Forderung zurückgezogen wird.
Papst Clemens VII. gibt Bischof Konrad von Thüngen das Indult, dass er das Hab und Gut sowie das Einkommen von Personen, die ihre Ordenskleidung ablegen und den Orden verlassen, in Besitz nehmen und zum Unterhalt von Gelehrten oder für andere sinnvolle Dinge einsetzen darf.
Wegen einer Inflation erlässt Bischof Konrad von Thüngen eine Handelsbeschränkung für Getreide. Dieser Erlass betrifft auch die Klöster.