Heilsbronn (Hailsbrun) ist ein Kloster im Bistum Eichstätt, dessen Abtei jedoch laut dem Fiskalamt zu Würzburg gehört. Bischof Herold von Höchheim gibt dem Kloster Heilsbronn etliche Zehnte des Lehens des Stifts. Im Gegenzug gibt das Kloster Güter an die Pfarre Erlenbach (Erlenbach) ab.
Herr Konrad von Speckfeld (Conrad von Speckueld) vekauft seinen Teil der Vogtei Heidenfeld (Haidenueld) und anderer dazugehörender Dörfer, die jährlich 36 Pfund Heller und 10 Schilling Ertrag bringen, für 346,5 Mark Silber. Wenn man annimmt, dass 2 Pfund Heller eine Mark Silber wert sind, sind die 36 Pfund Heller 18 Mark Silber wert. Wenn man die 18 Mark Silber jährlichen Ertrags mit der Kaufsumme von 346,5 Mark Silber verrechnet, erkennt man, dass 2 Pfund Heller oder eine Mark Silber für 19 Mark Hauptsumme erkauft wurden und dass die überzähligen 4,5 Mark Silber für die 10 Schillinge gezahlt wurden. Fries schreibt, dass man nicht glauben solle, dass der Anschlag von 19 Mark Hauptsumme auf eine Mark jährlich zu hoch sei, da die Verwaltung der Vogteien in dieser Zeit sehr beschwerlich gewesen sei. Er verweist dafür auf die Stichworte vogt, vogtei und vogtrechten. Der Propst zu Heidenfeld bezahlt diesen hohen Preis, um das Kloster und die Armen in dieser schwierigen Vogtei ledig zu machen. In Würzburg prägt man ebenfalls Heller, aber da es zu Problemen mit anderen gleichnamigen Münzen kommt, nennt man sie nicht mehr Heller sondern Pfennig.
Der Abt und Konvent des Klosters Hirsau (Hirsaw) lassen etliche Hölzer, Lehen und Büsche in den Grenzen den Pfarre Heilbronn (Hailigbrun) roden und zu Äckern umwandeln. Bischof Berthold von Sternberg übergibt den Zehnt seinem Domdekan.
Bischof Berthold von Sternberg erhält 250 Pfund Haller von Abt Rudolf zu Heilsbronn (abbt Rudolf zu Hailsprun) und befreit dafür den Hof des Klosters in Randersacker (Randersacker) von allen Steuern, Bede, Fron, Dienste und anderen Beschwerden. Der Freiungsbrief wird von Bischof Gerhard zu Mainz bestätigt. Zur Zeit von Bischof Lorenz von Bibra wollen der Markgraf und der Abt den genannten Hof erneut befreien lassen, was ihnen aber nicht gestattet wird..
Eberhard von Maßbach (Eberhart von Maspach) verschreibt dem Kloster St. Stephan in Würzburg elf Mark Silber auf der Mühle in Wolfratshausen. Eine Mark Silber ist hier 2,5 Pfund Heller wert.
Da Johann Fuchs von Schwanberg bzw. Rimbach (Hanns Fuchs von Schwanberg ) auch einen Teil an Schloss Hallburg besitzt, verkauft er diesen und alle zugehörigen Gefälle und Güter für 900 Pfund Haller an Bischof Hermann von Lobdeburg.
Bischof Otto von Wolfskeel verkauft Abt Albrecht von Anfeld vom Kloster Ebrach aus dringender Not etliche Freiheiten für 3000 Heller. Dieselben 3000 Pfund werden 1381 für 4000 Gulden, also mit einem Wechselkurs von 3 Pfund für 4 Rheinische Gulden, angeschlagen und verrechnet. Es scheint, dass ein Pfund Heller zu dieser Zeit 1 1/3 Gulden wert ist. Zu Fries' Zeit sind das ein Gulden und 20 Kreuzer oder 37 Schillinge und 2 Pfennige in Würzburger Währung. Auf jedes Pfund kommen anfangs 24 alte Pfennige, später auch ein Kreuzer. 135 Heller ergeben einen Rheinischen Gulden.
Es gibt wenige Stände, die ihre Heller sorgfältiger behandeln als die Bischöfe von Würzburg und die Äbte von Fulda. Die Bischöfe von Würzburg möchten ihren Heller umbenennen, da die Bezeichnung im Alltag unpraktisch ist. Bis auf die Regierung von Bischof Gerhard von Schwarzburg verwenden alle Pfennige, von denen 60 einen Goldgulden und 2 Pfund 6 Gulden wert sind. Außerdem gelten auch die Fuldischen Heller, die genau so viel Wert sind wie die Würzburger. Stück für Stück werden die Haller in Würzburg aus dem Verkehr gezogen und durch neue Würzburger Pfennige ersetzt.
Bischof Johann von Brunn befreit die Hintersassen des Klosters Heiligenthal (Hailigental) auf Widerruf von der Zent.
Der Würzburgische Hauptmann beansprucht die Atzung und läger auf dem Heilsbronner Hof (Hailspruner hof) in Randersacker (Randersacker) für sich, was ihm jedoch der Verwalter des Hofes verweigert. Daraufhin zieht der Hauptmann mit seinen Reitern zu einem Wirtshaus und speist auf Kosten des genannten Hofes. Er lässt Bischof Konrad von Thüngen die Zinsen, Gülte und Gefälle des Hofes einnehmen und bezahlt mit der Atzung seine Wirtshausrechnung. Deshalb ergehen von Abt, Markgraf Georg und Bischof Konrad etliche Schreiben und Anträge. Fries verweist abschließend auf den Lagerort besagter Dokumente in der Kanzlei.