Im alten großen Quitanzbuch steht unter dem Stichwort Liechtenstain, dass Apel von Lichtenstein zusammen mit seinen verwandten Amtleuten dem Bischof Johannes von Egloffstein zuerst den Erhalt von 900fl., dann den Erhalt von 1000fl. Auf die Ämter Ebern und Seßlach quitiert habe. Deswegen seien von der Hauptsumme 14400 abgezogen worden, woraus Fries interpretiert, dass den Pfandnehmern die jährlichen Nutzungen überlassen und von der Haubtsumme abgezogen wurden, bis das komplette Pfand von 6792fl bezahlt war.
Bischof Johann von Brunn verschreibt den eben genannten Pfandnehmern [den Familien Fuchs von Haßfurt, von Lichtenstein, Zoller, von Schaumberg, Marschall von Raueneck, von Altenstein, Truchsess zu Brenhausen, Truchsess zu Wetzhausen, von Sternberg. Rotenhan, Humprecht, Fulbach, Schott von Schottenstein, von Schweinshaupten und von Waldenfels] 6492 Gulden auf 13 Jahre.
Bischof Johann von Brunn verschreibt die erledigten Ämter Ebern und Seßlach den Brüdern Eckhard, Wilhelm und Peter Schweigerer (Eck, Wilhelm vnd Peter den Swaigeren gebruderen) für 8400fl für einen jährlichen Zins von 840fl auf zehn Jahre und verbürgt ihnen das Rechtsgeschäft.
Im Jahr 1430 haben die oben genannten pfandnehmenden Familien elf Jahre ihres dreizehnjährigen Dienstes abgeleistet. Im selben Jahr nimmt die Stadt Ebern großen Schaden durch eine Feuersbrunst, weswegen Bischof Johann von Brunn die Pfandnehmer zusätzlich zu den verbleibenden zwei Jahren um vier weitere verpflichtete und die Stadt von Bede und Steuer befreite, damit die Stadt wieder aufgebaut werde.
Georg von Bibra ist mit einer Tochter Wilhelm Schweigerers (Wilhelm Schwaigerer) verheiratet und erbt durch sie ein Drittel der oben genannten Verpfändung der Ämter Ebern und Seßlach, weswegen er von Bischof Johann von Brunn einen Revers erhält.
Die Hälfte der genannten Hauptsumme auf den Ämtern Ebern und Seßlach, 4400 Gulden, stehen Eckhard Schweigerer (Eck Schwaiger) zu, wovon er das Viertel gab [bricht ab.]
Eckhard Schweigerer (Eck Swaiger) verkauft ein Achtel der Summe und der Zinsen auf den Ämtern Ebern und Seßlach dem Adeligen Georg von Stein zu Altenstein (Georg von Stain zum Altenstain), worüber Bischof Johann von Grumbach eine Verschreibung für Georg von Stein zu Altenstein ausstellt.
Von der genannten Hauptsumme auf den Ämtern Ebern und Seßlach werden 1100 Gulden abgelöst, der Rest wurde geteilt und vieles davon kommt in die Hände anderer Geschlechter. Fries merkt an, dass der Vorgang nicht genau nachvollzogen werden könne und verweist auf seine Quelle im Amtsbuch Liber Primum Contractuum Rudolfi.
Die Hauptsumme auf den Ämtern Ebern und Seßlach wird von Bischof Rudolf von Scherenberg komplett gelöst, was von Martin (Mertin Swaigerer und Otto Schweigerer (Ot Swaigerer) quitiert wird.
Der Ritter Apel von Lichtenstein (Apel von Lichtenstain Riter) trägt Bischof Rudolf von Scherenberg seine Burg Gemünda bei Seßlach zum Lehen auf. Dafür verschreibt der Bischof ihm 40 Gulden jährlich auf die Bede von Ebern, was mit 800 Gulden wieder auszulösen sei.