Für weitere Informationen zu Verpfändungen der Orte Ebern und Seßlach verweist Fries auf die Stichworte Ebern und Sesslach. Er schreibt außerdem, dass er nicht habe herausfinden können, aus welchem Grund der Würzburger Bischof Seßlach, welches an die von Lichtenstein verpfändet war, wieder auslösen konnte und warum Geiersberg, das ebenfalls an die von Lichtenstein verpfändet war, unter deren Herrschaft bleiben konnte.
Die Adelsgeschlechter, die am Fluss Baunach entlang leben, leihen Bischof Johann von Egloffstein 633 ungarische Gulden und 733 rheinische Gulden. Namentlich handelt es sich um die Geschlechter der Fuchs von Haßfurt (die Fuchse) der von Lichtenstein (von Liechtenstain), der Hohenzollern (Zollere), der von Schaumberg (von Schaumberg), der Marschälle von Stein (Marschalk vom Stain), der Truchsessen von Brennhausen, Wetzhausen und Sternberg (Truchsessen von Brunhausen, Wetzhausen und Sternberg), der von Rotenhan (von Rotenhan), um Humprecht von Fulbach (Humprecht von Fulbach), um die Geschlechter der von Schott (Schoten), der von Schweinshaupten (Schweinshaubten) und der von Waldenfels (Waldenfels). Diese leihen dem Bischof Geld, damit er die Stadt und das Schloss Seßlach und Geiersberg, welche an Dietrich Schott (Dietrich Schot) verpfändet sind, sowie die Stadt Ebern, welche an das Geschlecht der Waldenfelser verpfändet ist, auslösen kann. Als Gegenleistung verpfändet er den zuvor genannten Adelsgeschlechtern das Schloss, die Stadt und das Amt Geiersberg, Seßlach und Ebern mit allen Nutzungsrechten, Einkünften und Gefällen. Ausgenommen davon werden die Landsteuer, der Reisdienst und das Öffnungsrecht. Außerdem behält sich der Bischof die Wiederlösung vor.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Stadt und Amt Ebern sowie die Burg Geiersberg den Herren Heinrich, Kaspar und Balthasar von Waldenfels (Haintz Casper und Balthasar) für eine stattliche Summe (vmb 1 namhafftige summa ) und Dietrich Schott (Dietrich Schot)Stadt und Amt Seßlach. Im selben Jahr noch lösen an der Baunach ansäßige Adelige die beiden Ämter und die Burg den Herren von Waldenfels und den Schott für 6033 ungarische und 733 rheinische Gulden wieder ab. Unten stehen die Namen der neuen Pfandnehmer.
Verschiedene Adelsfamilien aus dem Baunachgau nehmen die Ämter Ebern und Seßlach mit der Burg Geiersberg als Pfand. Fries überliefert die Namen der Pfandnehmer: Fuchs von Haßfurt (Fuchs), Lichtenstein (Lichtenstein), Zollner von Rottenstein (Zoller), Schaumberg (Schaunberg), Marschall von Raueneck, von Stein zu Altenstein (Altenstain), Truchsesse zu Brennhausen, Truchsesse zu Wetzhausen, Sternberg, Rotenhan, Humprecht, Fulbach, Schott von Schottenstein (Schot), von Schweinshaupten (Schweinshaubten) und von Waldenfels. Diese Verpfändung findet sich auch im Liber Contractuum Brunn, f. 311.
Die Bewohner von Ebern und Seßlach (Eberen und Sesslach) reichen Beschwerde bei Bischof Johann von Brunn über die ihnen vorgesetzten Pfandherren ein. Nach ausgiebigen Verhandlungen erreichen die Bürger von Ebern, dass sie an den Ritterkanton Baunach den Pfandschilling erst in 13 Jahren entrichten müssen und dass der Bischof ihnen alle Steuern und Bede erlässt. Fries verweist für genauere Informationen auf das Stichwort Eberen.
Karl Truchsess von Wildberg (Carl Truchsess zu Wildberg) hatte sich im Jahr 1402 an einer Art Gemeinschaftsaktion, im Zuge derer verschiedene Adelsgeschlechter eine Geldsumme von 6766 Gulden an Bischof Johann von Egloffstein leihen und dafür Geiersberg, Seßlach und Ebern als Pfand erhalten haben, mit 1000 Gulden beteiligt. Diese Summe erhält er nun von Bischof Johann von Brunn wieder zurück und muss auch die Rechte an den ihm dafür verliehenen Gütern an den Bischof wieder zurückgeben.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Stadt, Schloss und Amt Seßlach und Geiersberg (Stat, schloß und ambt Sesslach und Geiersberg) an Apel, Matthias und Andreas Ritter von Lichtenstein (her Apel, Riter, Mathis und Endres von Liechtenstain) für 1700 Gulden und setzt sie als Amtmänner ein. Dafür stehen ihnen jährlich 83 1/2 Gulden und sonstige Rechte eines Amtmanns zu, alle anderen Rechte verbleiben beim Stift. Die Nachtragshand nennt im Zuge dessen noch das Kloster Langheim (Langkhaim Closter).
Bischof Johann von Brunn schuldet Ritter Apel III. von Lichtenstein ( her Apel von Liechtenstain riter) 150 Gulden. Um seine Schulden zu begleichen, verpfändet der Bischof ihm drei munchgulte Getreide und andere Abgaben auf den Gütern des Klosters Langheim, welches unter dem Schutz und Schirm des Stifts Würzburg steht, auf Wiederlösung.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg befreit eine Behausung von Johann Teufel zu Gemünda (Hanns Teuffel zu Gemunden) und seinen männlichen Nachkommen von der Gerichtsbarkeit des Zentgerichts. Die Nachtragshand merkt an, dass sich die Behausung vor der Zent Seslach befindet.
Der Zentgraf Johann (Hanns Zentgrav) beschwert sich, dass er sein Lehen nicht als Afterlehen von Ritter Apel von Lichtenstein erhalten will. Um ihn zufriedenzustellen, verleiht ihm Bischof Rudolf von Scherenberg die Zentgrafenämter zu Ebern und Seßlach.