Schwand wird in einer Urkunde über den Kauf des Marktes Schwand durch Engelhard von Tann und seiner Gemahlin als Markt bezeichnet.
Kaiser Karl IV. (HRR) verleiht dem "castrum" Mörnsheim des Hochstifts Eichstätt die Halsgerichtsbarkeit.
Die Burg "Steynach" in Marktsteinach wird an den Würzburger Bischof Albrecht II. (von Hohenlohe) verkauft.
Aus dem Böhmischen Salbuch, das unter Kaiser Karl IV. (HRR) in den Jahren 1366/68 entstanden ist, "Sneittach das Dorf" genannt. Es geht außerdem hervor, dass Schnaittach, welches zum Bistum Bamberg gehört, aus zwölf Höfen besteht. Bereits 1360 kaufte Kaiser Karl IV. von Böhmen den Nürnberger Burggrafen das Lehensrecht über den Rothenberg ab.
Helmstadt wird als "Helbelmstad" genannt.
Das Stift Fulda kauft das Dorf Oberelsbach ("obern Elspe") für etwa 430 Pfund zurück.
Für Baudenbach ist der burggräfliche Zinsmann Marquard von Pautenbach überliefert.
Presseck wird erstmals urkundlich in einem Grundstücksvertrag zwischen dem Bamberger Bischof Lupold und dem Ritter Reiwin von Wartenfels erwähnt. Der slawisch klingende Ortsname veranlasst Ortsnamenforscher zu verschiedenen Deutungen: Vom altslawischen "Presseka" = Waldhau, Waldschlag (Rodung), bis zur Zerlegung des Namens im Mittelhochdeutschen: "Pr = bei der, ess= Weide, eck = am Eck" = Siedlung bei der Weide am Eck.
Herzog Stephan II. und seine Söhne Stephan III., Friedrich und Johann stellen den Markt Gaimersheim rechtlich völlig mit der Stadt Ingolstadt gleich, d. h. sie bestätigen den Gaimersheimern das Ingolstädter Stadtrecht und erlauben ihnen zusätzlich, auswärtige Grundstücksbesitzer wie ihre Mitbürger zu besteuern sowie ihren eigenen Grundbesitz an Auswärtige zu verpachten. So entwickelt sich der "gefreite" oder "gebannte" Markt bei der Vergrößerung Ingolstadts zum wichtigen nördlichen Vorort dieser herzoglichen Landstadt, die eine Generation später zur Haupt- und Residenzstadt aufsteigen sollte.
Aus "Gyselwinden" wird "Geiselwind". König Sigismund von Luxemburg (ab 1433 Kaiser HRR) verleiht nach dem Besitzerwechsel an den burggräflichen Ministerialen Wirich von Treuchtlingen dem Ort ein Halsgericht mit Stock und Galgen und einen Wochenmarkt, sodass Geiselwind nunmehr die Bezeichnung Markt führen darf.