Fürstbischof Julius Echter (von Mespelbrunn) erlässt eine Gerichts- und Dorfordnung für Sulzfeld, in welcher die Gemeinde ebenfalls als Markt bezeichnet wird.
Lenkersheim bezeichnet sich im Gemeindebuch als "gepanntter vnnd gefreytter Flecken, Marckt Lenckerßheim".
Lenkersheim bezeichnet sich als "gefreides Dorf".
Als Verwaltungsmittelpunkt für die umliegenden Orte steigt Titting zum Markt auf. Eine Urkunde der Marktrechtsverleihung ist nicht überliefert, jedoch wird Titting im Visitationsprotokoll von 1601 als "oppidum" bezeichnet. Diese Bezeichnung wird für alle eichstättischen Märkte verwendet. Vor 1600 ist stets vom Dorf Titting die Rede.
Die "Matricula Ecclesiae Burcksinnaniae" nennt in den Sterbematrikeln den Tod des Schulmeisters Wölflein. Dies ist der erste Beleg für die Existenz einer Schule in Burgsinn.
Die älteste Ortsbeschreibung von Karbach findet sich in der ältesten Pfarreimatrikel in der Form eines lateinischen Gedichts in Hexametern: "Topographie brevis metrica villae Carbach". Die Beschreibung wurde von Pfarrer Johann Fischer verfasst.
In der Dorfordnung wird Remlingen ausdrücklich als Dorf und Flecken bezeichnet.
Gößweinstein gilt als bedeutender Wallfahrtsort.
Die Wallfahrtskirche "Maria im Grünen Tal" in Retzbach ist eine der ältesten und heute noch bedeutenden Wallfahrtskirchen im Bistum Würzburg.
Der Markt Aschbach führt ein Wappen. Die Wappenbeschreibung lautet: "Geteilt von Silber und Blau; oben vorne ein eingeschweifter blauer Sparren, hinten ein grüner Bauernhut; unten hinter einem silbernen Gatterzaun aufwachsend nebeneinander drei silberne Eschen." Der darin verwendete Sparren ist der heraldische Sparren der Freiherren von Pölnitz. Es lässt sich jedoch nicht zweifelsfrei klären, wann Aschbach das Marktrecht verliehen wurde. Wahrscheinlich ist eine Verleihung Ende des 16., Anfang des 17. Jahrhunderts.