Der Deutsche Orden verwahrt sich gegen die Einsetzung eines evangelischen Pfarrers in Aufkirchen durch Öttingen.
Nach dem Aussterben des Wertheimer Grafenhauses fällt Schweinberg als Würzburger Lehen wieder zurück an das Hochstift. Bei dem nötigen Vergleich mit den Erben bleiben Auseinandersetzungen jedoch nicht aus. Es kommt zur Würzburger Fehde. Bischof Julius erobert 1601 Schweinberg gewaltsam und lässt sich huldigen.
Mit dem Aussterben des fränkischen Zweiges der Schutzbar, genannt Milchling, setzt eine schwierige Interimsphase ein, in der die Herrschaft oft wechselt.
Kaiser Ferdinand I. (HRR) verleiht die heimgefallenen Kronlehen Waldstein, Sparneck, Stockenroth und sonstige Besitztümer an Christoff Haller von Hallerstein.
Mitwitz wird unter den Herren von Rosenau evangelisch.
Das Geschlecht Fuchs von Bimbach baut sich ein Halsgericht auf ihrem mit Allodialbesitz vermengten Rittergut Burgpreppach. Das Halsgericht löst sich aus der Würzburger Zent Ebern heraus.
Nordhalben bekommt von der Stadt Kronach das Braurecht zugestanden. Bis zu diesem Zeitpunkt beanspruchte Kronach das Braumonopol für das Umland.
Nach dem Aussterben der Grafen von Rieneck im Jahr 1559 werden die Reste ihrer Grafschaft zwischen den Grafen von Hanau und dem Kurfürstentum Mainz aufgeteilt. In diesem Zuge fällt auch Frammersbach an Mainz. Die Zentvogtei Frammersbach gehört bis 1803 zum Kurfürstentum Mainz. In dieser Zeit wird sie auch als "churmainzische Amtsvogtei" bezeichnet. Die Zugehörigkeit zum Kurfürstentum Mainz spiegelt sich auch im Mainzer Rad im Wappen des Marktes Frammersbach wider.
Die Wertheimer Hälfte der Zent fällt ans Hochstift Würzburg zurück, die andere Hälfte an die Grafen von Castell-Remlingen.
Mit dem Tod Philipps von Rieneck stirbt das Adelsgeschlecht der Rienecker aus. An ihrer Stelle setzen die Mainzer Erzbischöfe auf das schon länger in Sommerau (Nachbarort zu Eschau) ansässige Rittergeschlecht der Freiherren von Fechenbach-Laudenbach als ihnen treu ergebene Dienstmänner. Die Schenken von Erbach werden mit dem Amt Wildenstein und damit der Herrschaft über Eschau belehnt. Ein Jahr später erhalten sie das Amt endgültig als freies Eigentum (Allod).