Es kommt zu einer Reihe von Schenkungen von Euerdorfer Land aus dem Besitz des Klosters Echternach an das Kloster Fulda.
Der Ort, der nach dem Fluß fränkische Saale benannt ist, wird erstmals urkundlich erwähnt. Das Kloster Fulda soll im Falle des Todes Botos sein Eigentum im Ort Saal durch Hluto und Hruadhere erhalten.
Gräfin Reginswint (Reginsuint) übergibt "Biergila" (= Bergel) dem Kloster Fulda.
Altfried und seine Gattin Folrat veräußern im Falle ihres Todes ein Drittel ihrer Besitzungen in Rannungen und Maßbach und dazu den Erbteil von Altfrieds Vater. Dazu kommen noch selbst erworbene Güter in Giusunga in der Markung Pfersdorf und 49 genannte Unfreie. Im Falle einer Spätdatierung der Urkunde Hahbraths (zwischen 776 und 796) stellt dies die Ersterwähnung Maßbachs dar. Maßbach wird zu dieser Zeit dem Grabfeldgau zugeordnet.
Frickenhausen befindet sich seit einer Fehde zwischen den Babenbergern und dem König bis 1803 als Lehen im Besitz Würzburgs.
Das Hochstift Würzburg erhält Besitz in Saal von Amalbirg geschenkt.
Der Besitz des Klosters Fulda in Saal wird durch zusätzliche Schenkungen erweitert.
Wachenroth wird erstmals urkundlich erwähnt. Ein Graf Ezzilo schenkt unter anderem Besitzungen in Gutenstetten, Lonnerstadt, Wachenroth, Sambach und Steppach an das Kloster Fulda.
Karbach wird wohl dem Kloster Neustadt geschenkt. Das Kloster hat auch die weltliche Gerichtsbarkeit in Karbach inne, bzw. übt diese durch den Vogt in Rothenfels aus. Obwohl es sich bei der Gründungsurkunde zum Teil um eine Fälschung handelt, belegen auch andere Urkunden einen derartigen Besitz des Klosters Neustadt.
In zehn Schenkungsurkunden an das Kloster Fulda wird Schondra erwähnt. In einer Urkunde von 830 wird Schondra als Zentralort einer eigenen Mark, der Mark Schondra erwähnt. Diese Mark wird in einer Urkunde vom 17.6.1830 als zum Saalegau gehörig bezeichnet.