Die Grafen von Castell verdrängen andere kleine Herrschaften wie Seckendorf, Hohenlohe, Heytingsfeld, Truchsess und andere. Allerdings haben die Klöster Ebrach, Schwarzach und Heidenfeld, der Deutschorden und der Markgraf von Brandenburg-Ansbach Besitzungen in Großlangheim.
Nach langer Verpfändung zwischen 1308 und 1327 kommt Gößweinstein wieder in bambergischen Besitz und es entwickelt sich daraus das Amt Gößweinstein. Dieses besteht bis 1803.
Auerbach erhält dank des Marktrechts auch eigene Maße (z.B. Auerbacher Getreidemaße). Durch die Verbreitung der Maße lassen sich Rückschlüsse auf die überregionale Bedeutung des Marktes ziehen.
Der Ort Sommerhausen wird im 14. Jahrhundert mehrmals verpfändet: 1301, 1306, 1310, 1312, 1343, 1356.
Zwischen Bamberg und Brandenburg gibt es ständig Streit um die Absängermühle in Stammbach. Es gibt viele Differenzakten und der Konflikt um die Mühle wird sogar bis vor das Reichskammergericht getragen.
Treuchtlingen wird unter den Brüdern Ulrich und Wirich von Treuchtlingen in zwei Hälften unterteilt.
Das älteste Eichstätter Lehenbuch bezeichnet das castrum (= Burg) Dollnstein als Eichstätter Lehen. Die Bischöfe geben Burg und Markt Dollnstein den Grafen von Hirschberg zu Lehen, welche bis 1305 als Grafen von Dollnstein, Chreglingen (Grögling bei Beilngries) und Hirschberg das mächtigste Adelsgeschlecht der Eichstätter Diözese waren. Der Letzte dieses Geschlechts, Gebhard VII., stirbt am 4.3.1305 auf dem Schloss Hirschberg kinderlos. Er vermacht seine gesamte Grafschaft dem Bistum Eichstätt, doch es kommt zu Erbstreitigkeiten mit den Grafen von Öttingen und den Herzögen von Bayern.
Wann Dürrwangen das Marktrecht verliehen bekommt, ist unklar. Laut Pfarrer Gustav Braun soll Landvogt Heinrich von Dürrwangen das Marktrecht für einen Wochenmarkt erworben haben. Dieser begegnet uns erstmals am 14. August 1321. Pfarrer Rathgeber plädiert aber dafür, dass der Ort schon bei seiner ersten urkundlichen Erwähnung das Marktrecht besessen habe. Urkundliche Hinweise darauf liegen aber nicht vor.
Ohne dass eine förmliche Besitzübertragung bekannt ist, müssen die Grafen von Truhendingen (Wassertrüdingen, später Hohentrüdingen) und nach dem Aussterben ihres trüdingischen Zweiges im Jahr 1311 die Burggrafen von Nürnberg und späteren Markgrafen von Brandenburg-Ansbach in den Besitz des ehemals bischöflichen Teils von Heidenheim gekommen sein - sicherlich mit Hilfe der Vogteirechte über die bischöflichen Güter. Denn im burggräflichen Urbar aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts ist der gesamte ehemals eichstättische Besitz in Heidenheim als burggräfliches Eigentum aufgeführt.
In Zapfendorf lassen sich die Herrschaftsrechte von fünf Herren ausmachen: Das Hochstift Bamberg, die Truhendinger, das Hochstift Würzburg, die Domprobstei Bamberg und eine ganze Reihe sich in der Folge rasch ablösende Besitzer des Reuthzehnts (die Grafen von Hohenlohe, die Bamberger Geschlechter der Mewer, Wolfer, Kauler, Juspier, Braun, Haller und Meldier).