In Küps unterhält die Familie von Redwitz eine Zollstelle an der Rodach.
Folgende Orte gehören zum bambergischen Amt Marktschorgast: Marktschorgast, Apendorf, Eigenz, Mittel- und Oberpöllitz, Pulst, Wasserknoden, Teufenreuth, Steinbach.
Die Ritterfamilie der Flieger ("Flyger") sind die ersten urkundlich nachweisbaren Besitzer von Burgpreppach.
Entlang der heutigen Nürnberger Straße in Schnaittach wird planmäßig ein Marktflecken angelegt. Anwesen gruppieren sich um einen zentralen Marktplatz.
Auerbach ist vermutlich eine staufische Marktanlage, die wohl vor 1300 von den Wittelsbachern zur Stadt ausgebaut wird. In den Überlieferungen nach 1300 ist meist von der Stadt Auerbach die Rede. Im Jahr 1319 wird eine Urkunde mit dem Siegel "der statt ze Avrbach" gesiegelt. Ebenso findet sich das Siegel der "Stadt" in Urkunden von 1340, 1344 und 1350. Daneben wird Auerbach jedoch immer noch gelegentlich als Markt bezeichnet.
Kaiser Karl IV. (HRR) bestätigt Plech die Marktrechte.
Das Kleinterritorium der Herren von Sparneck mit seinen Dörfern Sparneck, Weißdorf, Bug, Hallerstein, Zell und mehreren kleinen Orten ist seit 1356 böhmisches Kronlehen.
Wann Dürrwangen das Marktrecht verliehen bekommt, ist unklar. Laut Pfarrer Gustav Braun soll Landvogt Heinrich von Dürrwangen das Marktrecht für einen Wochenmarkt erworben haben. Dieser begegnet uns erstmals am 14. August 1321. Pfarrer Rathgeber plädiert aber dafür, dass der Ort schon bei seiner ersten urkundlichen Erwähnung das Marktrecht besessen habe. Urkundliche Hinweise darauf liegen aber nicht vor.
Ohne dass eine förmliche Besitzübertragung bekannt ist, müssen die Grafen von Truhendingen (Wassertrüdingen, später Hohentrüdingen) und nach dem Aussterben ihres trüdingischen Zweiges im Jahr 1311 die Burggrafen von Nürnberg und späteren Markgrafen von Brandenburg-Ansbach in den Besitz des ehemals bischöflichen Teils von Heidenheim gekommen sein - sicherlich mit Hilfe der Vogteirechte über die bischöflichen Güter. Denn im burggräflichen Urbar aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts ist der gesamte ehemals eichstättische Besitz in Heidenheim als burggräfliches Eigentum aufgeführt.
Das Bistum Würzburg verpfändet mehrmals Markt und Amt Bibart. Letzteres war als Halsgerichtsbezirk Nachfolger der abgetrennten Zent Schopfenlohe. Im Jahr 1334 wird Bibart erstmals als Markt erwähnt.