Arberg wird als Markt bezeichnet. Wann genau der Ort das Marktrecht erhält, ist nicht bekannt.
Nach dem Tod Martin I. Hallers erbt dessen Sohn Hieronymus Haller den ersten Halbteil an Eschenau.
Kaiser Friedrich III. (HRR) belehnt Engelhart, Hans und Heinrich von Absberg mit dem Schloss Absberg sowie mit dem Markt und dem Halsgericht zu Absberg.
Kaiser Friedrich III. (HRR) gestattet Hans und Engelhart von Absberg, Juden in ihr Gebiet aufzunehmen.
Der Vogteiherr Fuchs kann in seinem Niedergerichtssprengel Hausgerichte bilden, so auch in Burgpreppach.
Stammbach gehört zum Markgrafentum Brandenburg-Kulmbach.
Albrecht von Wülfingen ist öttingischer Vogt und Amtmann in Aufkirchen.
Die Grafen von Henneberg und die Ritter von Schaumburg teilen sich den Besitz der Zent Marktsteinach.
Frammersbach steht unter der Schirmherrschaft der Grafen von Rieneck. Sie erteilen den Fuhrleuten eine Zunftordnung. Die Verbindung mit den Reichsgrafen ermöglicht ihnen, Beziehungen zu den großen Kaufmannsfamilien, beispielsweise den Fuggern, zu unterhalten.
Erkinger von Seinsheim zu Hohenkottenheim hat den Zehnten zu Nordheim als castell'sches Lehen.