In Küps ist der Anspruch der Familie von Redwitz auf ein Hochgericht belegt.
Der Fürstbischof Rudolph II. (von Scherenberg) kauft Sulzfeld von der Familie von Thüngen für 2000 Gulden zurück.
Gabriel I. Muffel stirbt. Er hatte bereits 1475 den zweiten Halbteil an Eschenau seinen beiden Brüdern überlassen. Ihm folgt in Eckenheid und Eschenau sein Sohn Jakob Muffel.
Der Bürgermeister und der Rat von Burgebrach bitten den Bamberger Bischof Heinrich III. Groß (von Trockau) um die Erlaubnis, eine Befestigung anlegen zu dürfen.
Der Bamberger Bischof Heinrich III. (Groß von Trockau) erlaubt die Befestigung Burgebrachs und überlässt dem Ort die Hälfte des Ungelds. Anstatt einer Mauer entstehen jedoch lediglich drei Tortürme.
Nach dem Tod Ottos II. und dem Aussterben der Linie der Pfalzgrafen von Mosbach fällt Auerbach an die Kurpfalz.
Beim Tod Hieronymus Hallers erbt dessen Witwe Martha Haller drei Viertel der Anteile am ersten Halbteils Eschenaus. Ein Viertel war zuvor an Hieronymus' Bruder gegangen.
Aus diesem Jahr stammt die älteste Nachricht über den Weilbacher Weinbau. Der Mainzer Erzbischof gestattet der Gemeinde, eine Weinsteuer zu erheben.
Im Landbuch von 1499 sind Eintragungen mit urkundlichem Wert über Weidenberg zu finden, die Auskunft über die Einwohner des Ortes und über die Herrschaftsanteile an Weidenberg geben. Genannt werden die Markgrafen von Brandenburg-Kulmbach (Eigentümer der Herrschaft) sowie Angehörige adeliger Familien (v. a. die Herren von Künsberg).
König Ferdinand I. (ab 1558 Kaiser HRR) verleiht 1557 den Herren Fuchs die hohe und niedere Obrigkeit über Schloss, Dorf und Markung Burgpreppach sowie Blutbann mit Stock und Galgen. Der Landes- und Lehensherr, der Würzburger Fürstbischof Julius Echter (von Mespelbrunn), will der Familie Fuchs zu Burgpreppach nur die niedere Gerichtsbarkeit zugestehen. Deswegen kommt es zu langjährigen Streitigkeiten zwischen dem Dorfherrn und dem Landesherrn, die sich bis zum Tod des Fürstbischofs Julius Echter 1617 hinziehen.