In Hollenbach werden zwei Jahrmärkte königlich privilegiert. Sie sollen in der fünften Woche nach Ostern und zum Fest der Kreuzerhebung (14. September) stattfinden.
Claus Muffel verbietet seinen Untertanen weiterhin, Steuern an Nürnberg zu entrichten, da er, wie alle Muffel v. Ermreuth, das Nürnberger Bürgerrecht aufgegeben hatte. (Die Stadt darf nur Steuern von den Untertanen ihrer Bürger erheben.)
Der Bamberger Bischof Georg III. Schenk (von Limpurg) verschreibt das Schloss, Amt und Markt Wachenroth mit Zugehörungen an Christoph von Schaumburg zu Lisberg.
In einem Vertrag einigen sich der Würzburger Bischof Lorenz (von Bibra) und das Stift Würzburg mit den Brüdern Anton, Matern und Albrecht von Vestenberg über die Grenzen des zur Burg Haslach gehörigen Wildbanns.
Nachdem die Herren zu Schwarzenberg 1503 das Patronatsrecht über die Kirche in Geiselwind erhalten hatten, führen sie nun die Reformation ein.
Großlangheim wird endgültig würzburgisch.
Die Grafen von Castell übergeben das Patronatsrecht über die Pfarrei Burghaslach an die von Vestenberg. Nach dem Aussterben der von Vestenberg im Jahr 1687 fällt das Patronat wieder an die von Castell zurück.
Der Bamberger Bischof Weigant verschreibt Christoph von Wiesenthau Schloss, Markt und Amt Wachenroth.
Für Nordhalben liegt eine Marktordnung vor. Dies lässt darauf schließen, dass spätestens zu dieser Zeit Jahrmärkte eingerichtet worden sind.
Nach langen Auseinandersetzungen über die Zuständigkeiten des Oberkotzauer Hochgerichts bestätigen die Markgrafen Kasimir von Brandenburg-Kulmbach und Georg von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach dem Christoph von Kotzau dessen Grenzen. Die Ansprüche der Amtshauptmänner von Hof werden damit größtenteils abgewehrt. Nur die Gerichtsbarkeit über Quellenreuth wird ihm abgesprochen.