Trotz der Übernahme des Ortes durch das Hochstift Bamberg hält sich das adelige Halsgericht in Buttenheim. Seit 1307 liegt es in den Händen der Familie von Stiebar, die es von den Schlüsselbergern gekauft hatten.
Papst Innozenz IV. nimmt das Heilsbronner Marienkloster samt Klosterbesitz, darunter auch "Amilradorf", in seinen Schutz.
Das Kloster Heilsbronn hat unter anderem Güter in Lenkersheim.
In einer Schenkungsurkunde des Grafen Poppo wird das Vogteirecht der Grafen von Wertheim über Helmstadt bestätigt. Die Grafen von Wertheim, fuldische Lehensträger und Vogteiinhaber über das Bonifatiuskloster Holzkirchen (Nebenkloster der Abtei Fulda), hatten wohl schon viel früher das Vogteirecht in Helmstadt erlangt. Die Zentgerichtsbarkeit liegt ebenfalls bei den Grafen von Wertheim, wobei diese wohl würzburgisches Lehen war, das Vogteirecht fuldisches Lehen.
Oberelsbach ist ein Ganerbendorf. Das Kloster Wechterswinkel hat dort einen Schultheißen.
König Konrad IV. versetzt zu Augsburg dem Grafen Ludwig von Öttingen den Zehnt unter anderem von Aufkirchen.
Ein Amtmann, der zugleich Burgherr ist, ist für den Ort verantwortlich und hat als weltlicher Vertreter des Bischofs von Bamberg die Gerichts-, Zoll- und Steuerhoheit für das ganze umliegende Gebiet inne.
Neben der Deutschordenskommende Nürnberg sind auch die Castell und die Schenken von Limpurg als Grundherren zu Markt Bibart erwähnt.
Das Kloster Wechterswinkel hat Besitz in Nordheim v. d. Rhön. Dies geht aus einer undatierten Bestätigung des Papstes Alexander IV. hervor.
Dürrwangen wird das erste Mal urkundlich erwähnt. Durch einen in Feuchtwangen geschlossenen Vertrag einigt sich Ulrich von Warperg mit Graf Ludwig V. von Öttingen über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in die Ulrich geraten war. Dürrwangen verbleibt laut diesem Vertrag im Besitz Ulrichs.