Neuhof an der Zenn wird als Amt von Neustadt an der Aisch genannt.
Im ersten burggräflichen Urbar erscheinen bereits die Ämter Kornburg, Schwand und Roth.
Graf Johann von Nassau verkauft die Hofmark Heroldsberg an die Burggrafen von Nürnberg. Es wird ein Amt und ein Gericht genannt.
Für Baudenbach ist der burggräfliche Zinsmann Marquard von Pautenbach überliefert.
Die eigentliche Herrschaft Absberg dürfte zu diesem Zeitpunkt aus Schloss und Markt Absberg, den Orten Rehenbühl und Angerhof, dem Halsgericht und Blutbann über Markt Absberg - alles zu Lehen vom Reich - sowie einem besonderen Asyl-Geleit der Herren von Absberg bestanden haben.
Nach dem Böhmischen Salbuch von 1366/68 gehört der Markt Plech zum böhmischen Amt Hartenstein.
Herzog Stephan II. und seine Söhne Stephan III., Friedrich und Johann stellen den Markt Gaimersheim rechtlich völlig mit der Stadt Ingolstadt gleich, d. h. sie bestätigen den Gaimersheimern das Ingolstädter Stadtrecht und erlauben ihnen zusätzlich, auswärtige Grundstücksbesitzer wie ihre Mitbürger zu besteuern sowie ihren eigenen Grundbesitz an Auswärtige zu verpachten. So entwickelt sich der "gefreite" oder "gebannte" Markt bei der Vergrößerung Ingolstadts zum wichtigen nördlichen Vorort dieser herzoglichen Landstadt, die eine Generation später zur Haupt- und Residenzstadt aufsteigen sollte.
Aus "Gyselwinden" wird "Geiselwind". König Sigismund von Luxemburg (ab 1433 Kaiser HRR) verleiht nach dem Besitzerwechsel an den burggräflichen Ministerialen Wirich von Treuchtlingen dem Ort ein Halsgericht mit Stock und Galgen und einen Wochenmarkt, sodass Geiselwind nunmehr die Bezeichnung Markt führen darf.
Der Mainzer Erzbischof Gerlach (von Nassau) erwirkt von Kaiser Karl IV. (HRR) die Erhebung Mönchbergs zur Stadt und das Recht, einen Wochenmarkt abzuhalten. Hinzu kommt ein Hochgericht und das Befestigungsrecht. Rechtlich sollte Mönchberg der Stadt Aschaffenburg gleichgestellt sein.
Büchold erhält das Marktrecht, das von Kaiser Karl IV. (HRR) an Dietz III. von Thüngen verliehen wird. In seinem Ort darf nun ein Wochenmarkt an einem beliebigen Tag abgehalten werden. Dazu kommt das Halsgericht "mit Stock und Galgen".