Zum Halsgericht Stammbach gehören die Orte Stammbach, Horlachen, Weickenreuth, Förstenreuth, Metzlesdorf, Fleisnitz, Tennersreuth und Höflas.
Nach Angaben des Salbuchs dieses Jahres hat Heidenheim ein Bürgerliches Gericht, das neunmal im Jahr tagt.
Im Salbuch des Amtes Hohentrüdingen aus diesem Jahr werden die Rechte und Pflichten der Berolzheimer Einwohner aufgeführt. Demnach haben die Markgrafen von Brandenburg das Hochgericht und das Dorfgericht. In Wahrheit besitzen sie aber nur das halbe Dorfgericht. Die Einwohner von Berolzheim sind von der Alkoholsteuer befreit, müssen aber Kriegsdienst und Handlohn leisten und zu Lichtmess neun Gulden als jährliche Steuer zahlen.
Zur Verwaltung der neuerworbenen Herrschaft setzt Pfalz-Neuburg zunächst einen Richter und später auch einen Pfleger in Titting ein.
Veit Reimann ist Vogt in Aufkirchen.
Die Herren von Horkheim stellen die öttingischen Pfleger in Dürrwangen. Im Jahr 1545 wird Adam von Horkheim als Pfleger genannt, im Jahr 1563 Hans Georg von Horkheim, im Jahr 1572 und 1581 Hans Jörg von Horkheim und zuletzt sein Sohn Wolf Kaspar II. zu Trochtelfingen und zu Dürrwangen bis 1603 oder 1604. Der 1601 als Pfleger von Dürrwangen genannte Andreas Müller ist laut Mangel wohl als Stellvertreter oder Amman des Wolf Kaspar II. anzusehen.
Der Forchheimer Vertrag beendet Streitigkeiten über den Zentsprengel Marktschorgasts.
Hoch- und Deutschmeister Walther von Cronberg verleiht dem Dorf Gelchsheim ("Geyllichßheim") ein Wappen und Siegel.
Für Wallenfels wird eine Waldordnung erlassen.
Nach einigen Streitigkeiten zwischen dem Markgraf von Brandenburg-Ansbach, dem ein Großteil von Heiligenstadt gehört, und dem Bischof von Bamberg, der in diesem Gebiet die Hohe Gerichtsbarkeit ausübt, einigen sich die beiden Landesherren im Vertrag von Forchheim. Das Streitberger Gebiet geht nun endgültig für das Hochstift verloren. Die zwölf Dörfer an der Leinleiter um Heiligenstadt hingegen bleiben hoheitlich bei Bamberg. Die Rede ist dabei von einem Gericht Heiligenstadt (wohl einem niederen).