Zum Halsgericht Stammbach gehören die Orte Stammbach, Horlachen, Weickenreuth, Förstenreuth, Metzlesdorf, Fleisnitz, Tennersreuth und Höflas.
Nach Angaben des Salbuchs dieses Jahres hat Heidenheim ein Bürgerliches Gericht, das neunmal im Jahr tagt.
Im Salbuch des Amtes Hohentrüdingen aus diesem Jahr werden die Rechte und Pflichten der Berolzheimer Einwohner aufgeführt. Demnach haben die Markgrafen von Brandenburg das Hochgericht und das Dorfgericht. In Wahrheit besitzen sie aber nur das halbe Dorfgericht. Die Einwohner von Berolzheim sind von der Alkoholsteuer befreit, müssen aber Kriegsdienst und Handlohn leisten und zu Lichtmess neun Gulden als jährliche Steuer zahlen.
Zur Verwaltung der neuerworbenen Herrschaft setzt Pfalz-Neuburg zunächst einen Richter und später auch einen Pfleger in Titting ein.
Veit Reimann ist Vogt in Aufkirchen.
Die Herren von Horkheim stellen die öttingischen Pfleger in Dürrwangen. Im Jahr 1545 wird Adam von Horkheim als Pfleger genannt, im Jahr 1563 Hans Georg von Horkheim, im Jahr 1572 und 1581 Hans Jörg von Horkheim und zuletzt sein Sohn Wolf Kaspar II. zu Trochtelfingen und zu Dürrwangen bis 1603 oder 1604. Der 1601 als Pfleger von Dürrwangen genannte Andreas Müller ist laut Mangel wohl als Stellvertreter oder Amman des Wolf Kaspar II. anzusehen.
Der Forchheimer Vertrag beendet Streitigkeiten über den Zentsprengel Marktschorgasts.
Hoch- und Deutschmeister Walther von Cronberg verleiht dem Dorf Gelchsheim ("Geyllichßheim") ein Wappen und Siegel.
Für Wallenfels wird eine Waldordnung erlassen.
Auch nach dem Forchheimer Prozess von 1538 verfügt Bamberg noch über weite Teile des nördlichen Raums im Amt Dachsbach.