Im Jahr 1629 muss in Folge der hohen Kriegskontributionen der Gemeindewald Bürgstadts verpfändet werden. Der Bitte, den Frühmesser zu entlassen, wird durch den Erzbischof von Mainz stattgegeben. Im Jahr 1632 müssen 150 Gulden als Kriegskontributionen bezahlt werden. Der Zentgraf wird auf einer Reise nach Frankfurt festgehalten, bis die noch zu leistenden Kontributionen bezahlt sind. Daraufhin werden 1450 Gulden bezahlt. Im Oktober desselben Jahres müssen fast 17 Malter Mehl an die Schweden in Würzburg geliefert werden.
Auf Betreiben des Würzburger Bischofs Philipp Adolf (von Ehrenberg) und des Bamberger Bischofs Johann Georg II. (Fuchs von Dornheim) rücken der Schlüsselfelder und der Höchstädter Amtmann mit 400 Musketieren in Lonnerstadt ein, vertreiben den hiesigen Geistlichen Johannes Schuster und setzen an dessen Stelle den katholischen Messpriester J. G. Göpfert. Noch im selben Jahr erzwingen sie - unter einem ähnlich großen Aufgebot von 200 Mann - die katholische Trauung des Lonnerstädter Schulmeisters Hanns Dietrich.
Markgraf Christian von Brandenburg-Bayreuth setzt Hans Steger als Vogt für den Vogteibereich Wirsberg ein.
Für Randersacker ist ein zweites Siegel, ebenfalls mit dem Abbild des St. Stephanus, bekannt.
Die Organe der Verwaltung in Gößweinstein sind der Vogt, der Bergrichter und acht Gerichtsverwandte (Schöffen), zwei Bürgermeister und zwei Viertelmeister.
Heinrich Aumüller ist Vogtverweser in Wirsberg.
Matthias von Worper ist Inspektor in Aufkirchen während der kaiserlichen Beschlagnahmung. Er wohnt vermutlich nicht in Aufkirchen, da der Ort infolge der Pest und Hungersnot verödet war.
Durch Amtsbürgermeister Johann Eckert werden alle Hofplätze in Wirsberg neu verteilt. Er reicht die Häuser, Stadel und Grundstücke zu Lehen. Der Markt Wirsberg hat im 17. Jahrhundert seine Souveränität bereits soweit vergrößert, dass Bürgermeister und Rat so genannte Marktlehen direkt verleihen können.
Nach dem Tod des letzten Herren von Maßbach beansprucht der Bischof von Würzburg das Schloss Maßbach nebst dem Zent- und Vogteigericht als heimgefallenes Lehen und verlegt seinen Sitz in dessen Besitz.
Das Amt Gößweinstein wird mit Pottenstein vereinigt. Der Amtmann wohnt auf der Burg Pottenstein. Der Vogt bleibt in der Burg Gößweinstein.